Vor diesem Anwalt zittert VW

von Redaktion

Seit 2015 steht Volkswagen in der Abgas-Affäre am Pranger. Anwalt Markus Klamert (56) vertritt in München etliche Betroffene – und konnte schon wegweisende Urteile gegen den Konzern erzielen. „Jeder, der aktuell klagt, erhält garantiert Geld“, sagt Klamert. Und die Ansprüche der Verbraucher sind längst nicht verjährt.

VON ANDREAS THIEME

Von der Volkswagen-Zentrale bis in die Pettenkoferstraße an der Theresienwiese sind es rund 600 Kilometer. Ein halber Tag Autofahrt. Doch dazwischen liegen Welten: dort der Auto-Riese, hier der Anwalt der betroffenen Autofahrer im Abgas-Skandal. Rund 3500 Diesel-Fälle hat der Münchner Markus Klamert (56) bislang betreut.

Er ist der Anwalt, vor dem VW zittert. Denn seine Kanzlei KMP3G hat wegweisende Urteile gegen den Autobauer erzielt. Eine Sensation etwa ihre Klage, nach der ein Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt wurde – erstmals wegen „arglistiger Täuschung“, wie das Landgericht München II im Januar festgestellt hatte. Bundesweit war das einmalig.

„Der Kläger wurde beim Kauf des Gebrauchtwagens vom Händler nicht darüber informiert, dass es sich um einen Pkw mit verbotener Abschaltvorrichtung – also mit der vom VW-Konzern gelieferten Betrugs-Software – handelte“, sagt Klamert. „Das war klare Täuschungabsicht.“ Laut Urteil muss VW nun 16 326 Euro an den Käufer zurückzahlen. „Der Kläger war nicht verpflichtet, sich vorab über die Betroffenheit des Fahrzeugs zu informieren. Er konnte und durfte darauf vertrauen dass es sich um ein ,sauberes‘ Auto handelte“, erklärt Klamert.

Mehr als tausend Prozesse hat er mit seiner Münchner Kanzlei bisher erfolgreich betreut, etliche weitere werden aktuell verhandelt: ein Viertel an bayerischen Gerichten, der Rest bundesweit. „Jeder Betroffene, der im Moment klagt, erhält garantiert Geld“, sagt Klamert. Meist innerhalb von zehn Monaten, im Rahmen eines Vergleichs – denn Urteile will VW vermeiden.

Das gelingt nicht immer: Im November 2018 erstritt der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Augsburg, dass VW erstmals nicht nur Schadensersatz zahlen muss, sondern auch zur vollständigen Rücknahme eines Autos mit Schummel-Software verurteilt wurde. Klamert: „Der Kläger erhält den vollen Kaufpreis des Mitte 2012 gekauften Pkws zurück – ohne einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer oder für den Gebrauch des Pkws leisten zu müssen.“ Insgesamt waren es 29 907,66 Euro.

Zuvor wurden die Kilometer von Gerichten stets herausgerechnet. So wie im Fall von Axel Bock (74) aus Bogenhausen. Für 21 000 Euro hatte er Ende 2012 einen VW Polo gekauft – weil Volkswagen mit dem geringen Schadstoff-Ausstoß geworben hatte. Danach die böse Überraschung: Auch das Auto des Rentners enthielt die Schummel-Software. „Ich fühle mich betrogen“, sagte Bock – und klagte. Mit Erfolg: Aufgrund der Täuschung musste VW den Kauf rückabwickeln. So wie auch bei Christine und Dieter S.: Sie waren 2015 die Ersten, die klagten und rund 18 000 Euro von VW zurückerhielten. Christian Palka aus Solln bekam ebenfalls recht: 29 500 Euro erstritt der VW-Fahrer vom Konzern, dem das Landgericht Hildesheim bereits im Januar 2017 „bewusste Täuschung“ attestiert hatte. Als „sittenwidrig“ stuften die Richter zudem das Verhalten der VW-Bosse ein.

Bundesweit gibt es Klamert zufolge noch rund drei Millionen Autos, die vom Diesel-Skandal betroffen sind, deren Fall bislang aber nicht abgewickelt wurde. Besitzer von Neu- und von Gebrauchtwagen haben auch 2019 noch große Chancen, ihre Ansprüche geltend zu machen – verjährt sind diese noch längst nicht. Entscheidend ist, wann das Kraftfahrt-Bundesamt den Nutzer angeschrieben hat. „Das war in den meisten Fällen 2016, von da an sind noch drei Jahre Zeit“, sagt Klamert – zum Ärger von VW.

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