Fluggastrechte

von Redaktion

Wenn der Flug in der EU landet oder startet, sind die Rechte der Passagiere eindeutig in der Fluggastrechteverordnung geregelt. Einen Flugausfall muss man in der Regel nicht einfach hinnehmen:

• Fällt der Flug aus, kann man sich das Ticket erstatten lassen oder einen Ersatzflug verlangen.

• Hat die Airline den Kunden weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall des Fluges informiert, hat der Passagier Anspruch auf Entschädigung. Auf Internetseiten wie flightright.de, flugrecht.de oder allrecht.de kann man berechnen, wie viel einem zusteht – die Entschädigung kann zwischen 250 und 600 Euro betragen.

• Damit Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben, müssen sie rechtzeitig eingecheckt haben. Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich sein – bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie zum Beispiel der Sperrung des Flughafens oder bei Unwetter muss die Airline keine Entschädigung zahlen.

• Die Buchungsart – also ob Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalreise – spielt dabei keine Rolle.

• Der Flug darf nicht länger als drei Jahre her sein – sonst verfallen die Ansprüche.  kab

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