Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben sich offenbar mit den vier großen Verleihfirmen von Elektro-Tretrollern auf Maßnahmen für mehr Ordnung und Sicherheit verständigt. Wie berichtet, gibt es auch in München immer häufiger Klagen, dass E-Roller mitten auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Außerdem nehmen die Trunkenheitsfahrten zu. In einer Absichtserklärung verpflichten sich die Spitzenverbände der Kommunen und die Unternehmen, gemeinsam für einen „konfliktfreien Betrieb“ zu sorgen. Dies berichtet die Passauer neue Presse. Ziel der Vereinbarung sei es, E-Scooter-Chaos und Unfälle zu vermeiden und die Roller besser in den Straßenverkehr einzubinden.
Das Papier „Nahmobilität stärken – E-Tretroller in den Straßenverkehr integrieren“ soll heute vorgestellt werden – mit Regeln zum E-Scooter-Betrieb. „Die ersten Wochen seit der Zulassung zeigen, dass es sowohl klarere Vorgaben durch die Kommunen als auch eine gute Kommunikation durch die Anbieter braucht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg. „Unser Ziel ist ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Konfliktsituationen im Straßenraum.“ Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, erklärt: „E-Roller können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie Pkw-Fahrten ersetzen.“ Damit sie sich gut in den Verkehr integrierten, „braucht es die Rücksicht derer, die mit E-Rollern unterwegs sind, und Regeln, wo sie stehen dürfen und wo nicht“.
Die Verleihunternehmen sollen sicherstellen, dass E-Roller nicht ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Dazu müssten die Mieter per App aufgefordert werden und dies per Foto-Übersendung nachweisen. Feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche sollten für mehr Ordnung sorgen. Mit Bonussystemen könnten Nutzer belohnt werden, die Roller an dafür vorgesehenen Stationen abzustellen. Öffentliche Flächen wie denkmalgeschützte Plätze sollen nicht durch E-Roller blockiert werden. Außerdem sollten Verstöße gegen die Regeln durch Sperren der Nutzungsberechtigung bestraft werden. Die Leihfirmen sollen sich verpflichten, falsch abgestellte und defekte Roller innerhalb einer mit der Kommune vereinbarten Frist zu beseitigen.
Kosten, die den Kommunen für die Entsorgung von E-Scootern entstehen, hätten die Anbieter zu tragen, heißt es weiter in dem Papier. Auch gelte es, eine Hotline und Beschwerdemanagement einzurichten, über die falsch abgestellte Roller gemeldet werden könnten. AFP/kv