Stilllegung rechtens

von Redaktion

Zwei Münchner Diesel-Fahrer haben sich vergeblich gegen die Stilllegung ihrer Autos gewehrt. Ihre Klage gegen einen Bescheid der Stadt wurde nun in zweiter Instanz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurückgewiesen. Der Audi- und die VW-Fahrerin waren nach dem Diesel-Skandal der Rückruf–aktion der Hersteller nicht gefolgt und hatten die manipulierte Abgas-Software nicht nachrüsten lassen (wir berichteten). Daraufhin entzog die Zulassungsstelle des KVR die Betriebserlaubnis. Das Verwaltungsgericht urteilte in erster Instanz – zu Recht. Der VGH schloss sich dieser Haltung nun an. Über die zivilrechtlichen Klagen der beiden Autofahrer gegen die Hersteller ist noch kein Urteil ergangen.  kv

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