der Mietrichterin

von Redaktion

• Streit um Hundekot: Ein Urlaub am Gardasee hatte juristische Folgen: Die Vermieterin wollte die Kaution nicht zurückzahlen, weil Urlauber angeblich Hundekot in ihrer Ferienwohnung hinterlassen hatten. Die Kosten für die Reinigung hatte sie in Rechnung gestellt, ohne den Vorfall näher schildern zu können. Die Urlauber bestritten alles und bekamen ihr Geld zurück.

• Der Messie-Müll: Ein Vermieter klagte in einem Messie-Fall auf Räumung. Der Zustand der Wohnung war erschreckend: das Waschbecken quoll über, Geldstücke waren eingetreten ins Parkett. Aufgeflogen war das Ganze erst wegen der vielen Tauben am Balkon, des Gestanks und weil die Wohnung darunter einen Wasserschaden hatte. Die Mieterin sagte in der Verhandlung seelenruhig, dass sie gerade umräume und sich deshalb alles staple. Die Kündigung gegen sie war letztlich berechtigt.

• Einsturzgefahr: Ein Mieter hatte seine Wohnung hüfthoch mit Papier vollgestellt, sodass es zur Einsturzgefahr kam. Der Vermieter hatte mit zwei Gutachten belegt, dass die Traglast weit überschritten ist. Am Ende kam es zum Vergleich und der Mieter holte sich Hilfe. Der Streit wurde im Eilverfahren beigelegt. Verletzt wurde niemand.

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