Eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) an der Georgenschwaigstraße will ihren Keller zurück – und verklagt den Mieter auf Räumung. 55 Euro zahlt Reinhard Spät (65) monatlich, der Vertrag ist von 1990. „Ich habe dort Schwerlastregale eingebaut, das war nicht ganz billig“, sagt der Mieter. Die Parteien sind zerstritten, doch Richterin Schneider sagt: „Dieser Fall schreit nach Einigung.“ Sie behält recht: Die WEG und der Mieter einigen sich auf eine Räumungsfrist: Bis zum 31. Dezember 2020 gibt Reinhard Spät den Keller zurück. Die Miete bleibt bis dahin gleich. Juristisch eine sinnvolle Lösung –denn die Vertragslage war kompliziert. Eine Beweisaufnahme hätte lange gedauert. Wegen des Vergleichs herrscht jetzt aber Rechtsfrieden. Und der Fall ist erledigt.