Mit Alkohol gefügig gemacht

von Redaktion

Ein 50-Jähriger soll eine 17-Jährige vergewaltigt und die psychisch labile Situation des Opfers ausgenutzt haben

Erol O. hatte bereits eine Haftstrafe auf Bewährung bekommen – wegen Vergewaltigung. Jetzt steht der 50-Jährige erneut vor Gericht. Er soll mit einer 17-Jährigen Sex gegen deren Willen gehabt haben. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft die psychisch labile Situation der jungen Frau ausgenutzt und ihr Alkohol gegeben haben. Eine Masche, die der Angeklagte auch bei seinen früheren Straftaten angewandt hatte: O. sprach gezielt junge Frauen mit Problemen, zum Beispiel Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, an, in der Vermutung, dass sie eher sexuelle Handlungen durch ihn dulden würden.

Im Juli vergangenen Jahres hielt sich die Schülerin Kerstin V. (Name geändert) im Nußbaumpark auf, in der Nähe ihres Mädchenwohnheims. Der gelernte Mechaniker bat die junge Frau um ein Feuerzeug. Dabei seien ihm die Narben an ihren Armen, die sie sich selbst zugefügt hatte, aufgefallen. O. verwickelte sie ein Gespräch über ihre psychischen Probleme und gewann damit ihr Vertrauen. Als O. die Frau fragte, ob sie mit ihm in ein Café gehe, willigte Kerstin V. ein – und stieg in sein Auto. O. besorgte eine Flasche Wodka und sie fuhren zu einem Kindergarten, in dem er als Reinigungskraft arbeitete. Da es ein Feiertag war, befanden sich keine Kinder dort. Im Spielraum ließen sie sich auf einer Matte am Boden nieder – O. sperrte zuvor noch die Tür ab. Von dem Wodka sei ihr sehr schwindlig geworden und sie habe sich auf den Rücken gelegt, sagte Kerstin in einer Videoaufzeichnung, die gestern der Strafkammer vorgespielt wurde. Darin berichtete die Frau, dass O. sie geküsst habe, obwohl sie das nicht wollte. Später soll es zum Sex mit ihr gekommen sein. O. soll Kerstin danach in den Nußbaumpark gebracht haben. Dort fanden sie Polizisten schlafend auf einer Bank. Die Beamten begleiteten die Frau zu ihrer Schutzstelle zurück, da sie aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht mehr laufen konnte.

O. hatte neben einer elektronischen Fußfessel die Auflage bekommen, Kontakt mit Minderjährigen zu unterlassen, um weitere Taten zu verhindern.  lay

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