Der schreckliche Unfall von Freitagnacht, bei dem der 14-jährige Max totgefahren wurde, sorgt deutschlandweit für Entsetzen. In München wurde am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Polizei und Staatsanwaltschaft ein ganzes Paket an neuen Informationen bekannt. Demnach hat ein anderer Autofahrer mit einer auf dem Armaturenbrett montierten Kamera – einer sogenannten Dashcam – die tödliche Geisterfahrt des 34-jährigen Victor B. aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gefilmt. Genauso wie den Moment, als B. mit bis zu 120 Stundenkilometern in eine Gruppe Jugendlicher raste. Für sie zeigte die Ampel an der Ecke Fürstenrieder- und Aindorferstraße grün.
Auf dem Video sei zu sehen, erklärte Mordkommissions-Leiter Josef Wimmer, wie der Jugendliche durch den Aufprall „regelrecht katapultiert wurde.“ Und wie die Polizeistreife, die dem Raser mit großem Abstand gefolgt war, sofort hielt. 30 Minuten versuchten die Beamten verzweifelt, das Leben des 14-Jährigen zu retten.
Mit der Dashcam zu filmen, erklärte Oberstaatsanwältin Anne Leiding, sei zwar eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörden könnten das Material trotzdem verwenden. „Diese Aufzeichnung der Dashcam ist für uns ein ganz wesentliches Beweismittel.“
Nach ihren Worten ist der Todesfahrer vorbestraft: Er wurde im Mai 2016 zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bewährungszeit: drei Jahre, davon waren noch zwölf Monate übrig. Die Angst vor dem Gefängnis könnte also ein Grund sein, warum der 34-Jährige am Freitagabend um 23.10 Uhr auf der Landsberger Straße geflüchtet ist. Dort wollte ihn eine Polizeistreife anhalten, nachdem er trotz durchgezogenem Mittelstreifen gewendet hatte. Vor allem in sozialen Medien ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob es verhältnismäßig war, Victor B. per Blaulicht und Martinshorn stoppen zu wollen. „Das bestürzt mich“, sagt Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins. Die Kollegen hätten den Raser ziehen lassen, seien sorgsam nachgefahren und hätten Verstärkung gerufen.
Nach der Festnahme des verheirateten Mannes zeigte sich: Im Auto befand sich laut Leiding eine „geringe Menge Marihuana“. Zudem sei Alkoholgeruch festgestellt worden und der Drogenschnelltest habe angeschlagen. Bei einem anderen Mittel als Marihuana. Genaue Ergebniswerte stünden aber noch aus.
Der 34-Jährige wurde bei seiner Wahnsinnsfahrt verletzt und musste zunächst im Krankenhaus behandelt werden. Zwischenzeitlich wurde er laut Wimmer in die Psychiatrie gebracht – „zu seinem eigenen Schutz.“ Inzwischen ist der Mann in der JVA Stadelheim. Sein Anwalt Tom Heindl sagt: „Meinem Mandanten geht es psychisch sehr schlecht. Er macht sich große Vorwürfe.“ In seinem Heimatort im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen galt Victor B. nach unsere Informationen als Sporttalent mit Hang zum Verletzungspech. Noch vor wenigen Jahren spielte er genauso gut Fußball wie Eishockey. „Ein lustiger Typ“, sagt ein Bekannter über ihn. Der 34-Jährige habe aber auch eine dunkle Seite gehabt.
Dafür, dass der Haftbefehl gegen ihn auf Mord und dreifachen versuchten Mord lautet, sprechen laut Leiding vier Merkmale: Bei der langen Geisterfahrt – teilweise mit ausgelösten Airbags – sei Heimtücke gegeben gewesen. Das Auto, mit dem hohen Tempo ein Geschoss, sei als gemeingefährlicher Gegenstand verwendet worden – und das nicht nur auf wenigen Metern. Victor B.s Flucht basiere auf Eigennutz aus Angst vor einer Haft – ein niedriger Beweggrund. Zudem habe Verdeckungsabsicht bestanden. N. HOFFMANN