Während in anderen Fremdenverkehrsstädten darüber diskutiert wird, warum Wahrzeichen ab 23 Uhr im Dunklen liegen müssen, schreitet die Stadt zur Tat. In den nächsten Wochen will das Baureferat die gut 120 Beleuchtungsanlagen, die im Stadtgebiet wichtige Gebäude erstrahlen lassen, nach und nach auf den neuen Betriebsmodus umstellen. Bislang wurde das Licht dort aus Energiespargründen eine halbe Stunde nach Mitternacht mittels Zeitschaltuhr ausgeknipst. Künftig soll die Beleuchtung über Sensoren gesteuert werden.
Hintergrund der Aktion ist eine Novelle des bayerischen Naturschutzgesetzes, die am 1. August in Kraft trat. Die Vorschrift will nicht nur Bienen retten, sondern auch Fledermäuse, Insekten und Zugvögel. Um den nachtaktiven Tieren mehr ungestörten Lebensraum zu bieten, sollen störende Lichtquellen reduziert werden. Danach muss die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden ab 23 Uhr bis zur Morgendämmerung ausgeschaltet werden. Himmelsstrahler und ähnliche Lichtquellen sind grundsätzlich verboten.
Betroffen sind in München historische Gebäude wie zum Beispiel das Alte und Neue Rathaus am Marienplatz, Staatskanzlei, Gärtnerplatztheater, Staatsoper, Haus der Kunst und Glyptothek. Im Dunklen bleiben nachts künftig auch Denkmäler und Brunnen wie die Bavaria, Ruhmes- und Feldherrnhalle, der Friedensengel, das Stachus-Rondell, die Denkmäler am Viktualienmarkt und die Fontäne am Prinz-Carl-Palais sowie einige Isarbrücken.
Auch sakrale Gebäude wie der Liebfrauendom und die Peterskirche sowie die Wallfahrtskirchen Maria Ramersdorf und St. Maria in Thalkirchen werden ab 23 Uhr nicht mehr beleuchtet. Für alle kirchlichen Gebäude, die nicht am Beleuchtungsnetz der Stadt hängen, erarbeitet die Erzdiözese derzeit mit Hochdruck Richtlinien und Anweisungen, erklärt Pressesprecher Christoph Kappes. Es gehe um eine Vielzahl von Punkten von der Friedhofssatzung bis zu Freiflächen an Gemeindehäusern. „Wir haben eine eigene Projektgruppe dafür, denn wir wollen die Pfarreien nicht mit lauter Einzelmaßnahmen bombardieren“, berichtet der Ordinariatssprecher.
Der Bayerische Landtag macht es bereits vor. Ab 23 Uhr wird die Fassade des Maximilianeums nicht mehr beleuchtet. „Immer weniger Menschen können nachts den Sternenhimmel erkennen, und auch die Tierwelt leidet unter der Dauerbeleuchtung in den Städten“, sagt Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Landtag leiste deshalb gerne seinen Beitrag dazu, die Nacht wieder so zu belassen, wie es die Natur vorgesehen habe. Zudem spare man Energie. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bei abendlichen Veranstaltungen oder längeren Plenarsitzungen, an denen die Terrasse der Gaststätte des Maximilianeums genutzt wird, bleibt es länger hell.
Ein anderes Münchner Wahrzeichen erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bereits seit Längerem. Die Allianz-Arena leuchte ab Sonnenuntergang bis maximal 23 Uhr, erläutert PR-Chef Werner Götz. Ausnahmen sind die Abendspiele des FC Bayern. Dann wird die Arena bis zur Stadionschließung um etwa 1 Uhr in rotes Licht getaucht.