„Wenn ein Makler ein Verhalten wie in diesem Fall an den Tag legt, sollten Mieter unbedingt die Finger von der Sache lassen“, warnt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Auch wenn viele Mieter seit Langem verzweifelt suchen: „Wichtig ist immer, dass Mieter kein Geld im Voraus bezahlen, bevor der Mietvertrag wirksam abgeschlossen wird.“ Nach dem im Gesetz festgeschriebenen Bestellerprinzip müssen Mieter den Makler nur bezahlen, wenn sie ihn mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragt haben. Der Makler darf die Wohnung nicht schon im Bestand haben, er muss die Wohnung exklusiv für den Mieter finden. Bezahlen müssen Interessenten auch nur, wenn eine Wohnung erfolgreich vermittelt wurde, was hier nicht der Fall war. Die Beurteilung des Mietrechtsexperten für unseren Fall ist klar: „Eine solche Reservierungsgebühr ist unzulässig.“
Geschäftemacher entwickeln viel Fantasie, um Wohnungssuchenden Geld aus der Tasche zu ziehen. Zum Beispiel ist ein „Beratungshonorar“ zur Unterstützung bei der Wohnungssuche unzulässig. Ebenso unzulässig ist es, wenn sich Mietinteressenten auf eine per Inserat angebotene Wohnungsanzeige melden und dann der Makler eine Provision will. Oder wenn er Geld verlangt, um Daten wie die Person des Vermieters oder eine detaillierte Beschreibung der Wohnung herauszugeben.
Da sich auf dem Markt viele unseriöse Vermittler tummeln, sollten Mieter zudem unbedingt prüfen, ob die Person, mit denen Wohnungssuchende in Kontakt sind, auch wirklich der Vermieter ist beziehungsweise von diesem beauftragt ist. Denn es gibt immer wieder Fälle, in denen Betrüger kurzfristig eine Wohnung anmieten, sich als deren Vermieter ausgeben und mit Mietinteressenten Fake-Verträge schließen, natürlich nicht ohne bei diesen Kaution oder anderes im Voraus zu kassieren. Ist eine Wohnung sehr günstig oder erscheint das Angebot aus anderen Gründen als zu gut, sollten Mietinteressenten sehr vorsichtig sein. „Am besten, man fragt den Vormieter oder erkundigt sich bei den Nachbarn im Haus“, rät Rastätter. svs