Was Bernhard und Nelly Feldmann gerade erleben, ist ein wahrer Mieter-Albtraum. Womöglich stehen sie mit ihrem dreijährigen Boxermischling Simba ab Samstag auf der Straße. Schuld daran ist ihr heikles Mietverhältnis. Der Untermietvertrag für ihre Dreieinhalbzimmer-Wohnung in Neuhausen ist geplatzt, weil der eigentliche Hauptmieter nicht die ganze Wohnung an sie weitervermieten durfte. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft Gewofag fordert jetzt den Wiedereinzug des Hauptmieters.
Seit Bernhard und Nelly Feldmann im März 2018 die Wohnung übernommen haben, lebt ihr Vermieter woanders und ließ sich nach Angaben der Eheleute auch nie blicken. Dabei schien das Wohnglück nach langer Suche perfekt: Bernhard Feldmann arbeitet seit knapp zwei Jahren in München als leitender Techniker bei einer Elektrofirma. Er wollte sich mit seiner Nelly (46) ein Leben aufbauen. Doch obwohl auch Nelly Feldmann einen guten Job als Modeverkäuferin in einem bekannten Münchner Traditionshaus hat, fanden sie zunächst keine Wohnung.
Dann lockte der Untermietvertrag für offiziell zwei Zimmer an der Nibelungenstraße 15. Inoffiziell war von Beginn an die ganze Wohnung vermietet. 650 Euro Miete sollten sie offiziell zahlen, obendrauf weitere 450 Euro unter der Hand – dafür, dass sie die gesamte Wohnung nutzen konnten. „Wenn es so schwierig ist, eine Wohnung zu finden, dann macht man so etwas mit“, sagt der 51-Jährige heute, „aber ich verliere den Glauben an den Rechtsstaat, wenn jetzt tatsächlich wir hier rausfliegen und der Hauptmieter weitermachen und den Gewinn, den er mit uns gemacht hat, behalten kann.“
Zunächst habe er gedacht, dass der Hauptmieter selbst ebenfalls 1100 Euro Miete an die Gewofag bezahlt. Weil er 2018 irrtümlich die an den Hauptmieter gerichtete Nebenkostenabrechnung öffnete, erfuhr Bernhard Feldmann, dass die Gewofag nur 650 Euro Warmmiete verlangt. Die Gewofag kam mittlerweile hinter die Trickserei und forderte den Hauptmieter dazu auf, wieder selbst in die Wohnung einzuziehen. Der wiederum kündigte seinen Untermietern – und zwar fristlos. Dagegen kann die Gewofag selbst nicht aktiv werden, da sie in keinerlei Vertragsverhältnis mit den Feldmanns steht. „Als Anbieterin des so dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums in München verurteilen wir jede Form von Missbrauch zu Lasten der Wohnungssuchenden“, sagt eine Sprecherin der Gewofag.
Bernhard Feldmann ist frustriert: „Der Hauptmieter braucht diese städtische Wohnung hier nicht, wir dagegen schon!“ Gegenüber unserer Zeitung hat sich der Hauptmieter trotz Zusage nicht geäußert.
Das Verhältnis zwischen Vermieter, Hauptmieter und Untermieter ist generell kompliziert. Untermieter haben grundsätzlich nur ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter. Gegenüber dem Vermieter der Wohnung haben sie keinerlei Rechtsansprüche. Untervermieten darf nur, wer die Zustimmung des Vermieters hat. Wenn der Hauptmieter ohne Erlaubnis untervermietet, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Dann fliegt in der Konsequenz auch der Untermieter aus der Wohnung. „Der Untermieter sollte sich also unbedingt vom Hauptmieter die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung zeigen lassen“, sagt die Vorsitzende des Mietervereins München, Beatrix Zurek. „Ein Untermieter ist bei Weitem nicht so geschützt wie ein Hauptmieter“, mahnt die Expertin weiter.
Denn selbst, wenn alles korrekt läuft und der Hauptmieter selbst mit in der Wohnung wohnt, besteht für den Untermieter keinerlei Kündigungsschutz. Einen Vorteil hat der Untermieter dann aber immerhin doch: Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die der Untermieter verursacht. Der Mieterverein empfiehlt deshalb den Hauptmietern, vom Untermieter eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Wichtig, besonders für den geschilderten Fall der Familie Feldmann: Untermieter im juristischen Sinne ist nur, wer lediglich einen Teil der Wohnung bekommt. Den Gewinn, den der Hauptmieter durch die Untervermietung gemacht hat, kann der Vermieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs übrigens nicht herausklagen.