Seit letztem Frühjahr sind die bunten E-Scooter in Münchens Straßen unterwegs. Mittlerweile sind rund 5000 Fahrzeuge von sechs unterschiedlichen Anbietern im Umlauf. Und nach wie vor scheiden sich die Geister bei diesem Thema: „Manche sind von der neuen Mobilitätsform begeistert und andere können sich eher weniger dafür begeistern“, sagt Dirk Voitel, Leiter des Sachgebiets Grundsatzangelegenheiten der Abteilung Verkehrssicherheit und Mobilität im Kreisverwaltungsreferat (KVR).
Nun gibt es neue Zahlen: Unter den im Dezember vergangenen Jahres etwas über 100 gezählten Unfällen mit Beteiligung von E-Tretrollern gab es einen Fall, bei dem ein Passant über einen abgestellten Roller gefallen ist, so Voitel. Er erwartet weiterhin Diskussionen, da „die E-Tretroller bei der ganzen Mikromobilität erst der Anfang sind“.
Dass die Roller auf den Gehwegen abgestellt werden, ärgert viele Bürger. Rechtlich gelten dabei die gleichen Regeln wie bei Fahrrädern – also ist das Parken auch auf den Gehwegen erlaubt. Das Problem: Mit der bundesweiten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung seien „den Kommunen keine sanktionsfähigen Möglichkeiten an die Hand gegeben worden“, so Voitel. In Bremen und Düsseldorf unterliegt das Vermieten von E-Rollern einer Sondernutzungserlaubnis, womit die Städte spezielle Regeln für das Gewerbe festlegen und damit dem Park-Chaos entgegenwirken möchten. Die Scooter-Anbieter kommen den Kommunen aber auch entgegen und haben bereits das Parken mit sogenanntem Geofencing eingegrenzt und das Abstellen an bestimmten Plätzen gesperrt – das heißt, die Ausleihe kann an diesen Orten nicht beendet werden. Der schwedische Anbieter Voi belohnt sogar seit Neuestem seine Kunden mit einem kleinen Rabatt, wenn diese ihren Roller an geeigneten Orten abstellen. Dazu hat die App des Anbieters virtuelle Parkzonen eingerichtet – dort, wo die Roller nicht stören.
LEONIE HUDELMAIER