Frist für alte Fahrkarten

von Redaktion

Ab 1. April ist Rückgabe kostenpflichtig

Nur noch bis zum 31. März können Fahrkarten, die vor dem Tarifwechsel am 15. Dezember gekauft wurden, kostenlos zurückgegeben werden. Darauf hat der MVV am Freitag in einer Pressemitteilung hingewiesen.

Einzelfahrkarten, Single-Tageskarten, Gruppen-Tageskarten und das U21-Angebot mit der bisherigen Streifenkarte wurden mit der Tarifumstellung ungültig. Diese Karten können bei den Kundencentern der MVG und der S-Bahn München in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht oder bis 31. März kostenlos erstattet werden.

Die Einzelfahrkarte Kind, die Einzelfahrkarte Kurzstrecke und die Kinder-Tageskarte Gesamtnetz können bis 31. März 2020 aufgebraucht oder in den Kundencentern kostenlos erstattet werden. Ab 1. April wird bei der Erstattung eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro fällig.

Die Streifenkarte für Erwachsene und Kinder von 6 – 14 Jahren, die im Preis mit 14 Euro stabil blieb, muss nach den neuen Stempelregeln genutzt werden, bleibt aber weiterhin gültig.

Der Umtausch von Fahrkarten eines alten Tarifs (mit Preis in Euro) bleibt gegen Aufzahlung der Differenz zum aktuellen Tarif unbefristet kostenlos möglich.

Die Erstattungsfrist 31. März, die seit vielen Jahren gilt, wird möglicherweise in diesem Jahr noch einmal verlängert werden. Auf Nachfrage dieser Zeitung sagte eine Sprecherin am Freitag, angesichts der vielfältigen Auswirkungen des Coronavirus auch auf den Nahverkehr werde man darüber in den nächsten Wochen sicherlich noch diskutieren müssen.  sc

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