Im Land herrscht Stillstand, viele Geschäfte sind dicht. Was jede Menge Fragen aufwirft – besonders auch für Mieter und Vermieter. Dürfen die monatlichen Zahlungen jetzt wegen Corona einfach so gekürzt werden? Oder ist das verboten? Beim Mieterverein und auch bei der Vereinigung Haus und Grund stehen die Telefone nicht still. Wir sprachen mit Betroffenen – und erklären die neue Rechtslage.
Vermieter Andreas Schmidt aus Gauting (Foto re.) hat neun Gewerbeeinheiten in München. Bereits zwei der Mieter haben nun um Ermäßigung gebeten, da ihre Geschäfte geschlossen sein müssen. Für Schmidt kommt aber nur eine Stundung infrage. Er stellt klar: „Das Geschäftsrisiko tragen die Geschäftsinhaber. Wir Vermieter haben ja auch keine Umsatzbeteiligung.“
Auch er habe Verbindlichkeiten, eine neue Zentralheizung für 170 000 Euro und andere Investitionen müssen abbezahlt werden. „Wir wissen ja nicht, wie lange die Corona-Krise noch andauert, außerdem kann es nicht sein, dass hier die Politik die Vermieter quasi in die Haftung nimmt“, ärgert sich Schmidt.
In Not geratene Unternehmer sollten Hilfsgelder vom Staat bekommen. Auch Rudolf Stürzer, der Vorsitzende von Haus und Grund München, stellt klar, dass wegen der Corona-Krise in Not geratenen Mietern schnell geholfen werden müsse. Doch nicht auf Kosten der Vermieter. „Es wäre selbstverständlich, dass bei einer Pandemie der Staat einspringt und etwas abgibt. Vorher sind die Steuereinnahmen ja nur so gesprudelt.“ Es sei blauäugig, zu glauben, dass Mieter gestundete Mieten nach Monaten zurückzahlen könnten. „Wie soll das denn gehen? Die Erfahrung zeigt, dass Vermieter dann auf den Zahlungsrückständen sitzen bleiben.“
Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter erklärt: „Rechtlich ist es bisher in der Regel so, dass Vermieter Mietern das Mietverhältnis nach zwei ausstehenden Monatszahlungen außerordentlich fristlos kündigen können.“ Der Mietervereins-Chef fügt erläuternd hinzu: „Das gilt auch für Gewerbemieter.“
Doch das könnte sich ändern – noch bis Freitag soll ein Gesetz verabschiedet werden, das Mieter von Wohn- und auch Gewerbeimmobilien vor Kündigungen schützt, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr bezahlen können. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis Ende Juni 2020. Der Mieter soll dann die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzahlen dürfen. Für Vermieter soll es möglich werden, Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, um drei Monate zu stunden, wenn sie infolge der Corona-Krise in Rückstand kommen. Dem Mieterverein geht das Paket nicht weit genug. „Wir fordern zusätzlich einen Sicher-Wohnen-Fonds für Mieter und Vermieter. Ein solcher Fonds könnte die ausbleibende Miete als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und würde damit Mietern und Vermietern helfen.“ S. SASSE