Im Zusammenhang mit der vorherrschenden Corona-Situation verschicken Unbekannte nun automatisiert E-Mails mit bedrohlichem Inhalt. Die wahrscheinlich massenhaft versendeten Mails in englischer Sprache fordern zur Zahlung mehrerer tausend US-Dollar auf. Im Text der Mail wird dem Empfänger gedroht, dessen gesamte Familie werde mit dem Coronavirus angesteckt. Der Absender verwendet die Adresse chkmoreenld@outlook.com. Die Polizei weist daraufhin, dass es sich bei derartigen Drohmails um massenhaft anonym versendete und nicht ernst zu nehmende Mails handelt. „Es besteht, nach den aktuellen Ermittlungen, keine konkrete Gefährdung des Angeschriebenen oder seiner Familie“, so die Kriminalpolizei, die Ermittlungen wegen versuchter Erpressung aufgenommen hat. lö
Die Hamsterkäufe machen auch den Brauereien zu schaffen. Denn das Leergut wird knapp. „Das Bunkern zeigt sich bei uns“, sagt Walter König, Chef des Bayerischen Brauerbundes. Da die Gastronomie und der Export mit ihren Bierfässern derzeit fast komplett wegfallen, konzentriere sich der Konsum fast ausschließlich auf die Bierflaschen aus dem Handel. „Und wenn der Kunde dann nur einen Kasten mehr als üblich kauft, spüren das die Brauereien.“ Dass in einigen Getränkemärkten das Bier zur Neige gehen könnte, sei für gewöhnlich frühestens im Mai der Fall. Nun warnt der Experte: „Die Knappheit könnte schon im April auftreten. Jetzt muss wieder Leergut zurückkommen!“ nba
Die Polizei hat im Stadtgebiet und im Landkreis München in der Zeit von Mittwoch- bis Donnerstagfrüh mehr als 6000 Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen Allgemeinverfügungen durchgeführt. Dabei hat sie 108 Verstöße angezeigt. 104 betrafen die Ausgangsbeschränkung. Am Mittwoch gegen 23.20 Uhr rief ein Mann beim Polizeinotruf an und teilte mit, dass in einem Mehrfamilienhaus an der Tegernseer Landstraße in Obergiesing eine Party stattfinden würde. Streifen der Polizeiinspektion Giesing und eine Einsatzhundertschaft fuhren los und trafen in einer Wohnung zwei Münchner (beide 49 Jahre alt) an, die dort laut Musik hörten und alkoholische Getränke konsumierten. Einer der beiden hatte einen anderen Wohnsitz und war zu Gast – also fehl am Platz. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt, beide wurden wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. lö