Die Corona-Demo auf der Wiesn ist erneut nur für 1000 Teilnehmer zugelassen. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung der Stadt am Freitag bestätigt. Die Initiatoren hatten eine Kundgebung für 10 000 Personen beantragt und wollen nun vor den VGH ziehen. Dessen Entscheidung stand zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch aus.
Am vergangenen Samstag hatten 1000 Menschen auf der Theresienwiese demonstriert – und rund 2500 drumherum. Diese nicht genehmigte Versammlung bereitete der Polizei Probleme, weil ein Großteil der Teilnehmer nicht den Mindestabstand einhielt. Die Ordnungshüter hielten sich lange zurück, schritten gegen Ende der Kundgebung aber ein. Knapp 600 Platzverweise wurden ausgesprochen. Die Kundgebung blieb dennoch friedlich, es kam zu keinerlei Gewalt. Die Polizei war mit 1000 Beamten im Einsatz. Ein ähnliches Aufgebot wird auch an diesem Samstag erwartet. Die große Frage wird sein, ob sich entlang des Bavariarings abermals viele Menschen versammeln, weil nur 1000 in den abgegrenzten Bereich innerhalb der Theresienwiese dürfen.
An der Einschätzung der Stadt hat sich seit der Vorwoche nichts geändert. Laut Gesundheitsreferat ist nur eine Personenhöchstgrenze von maximal 1000 infektionsschutzrechtlich vertretbar, heißt es. Es bestünden nach Ansicht der Polizei Zweifel daran, „dass es dem Veranstalter bei einer größeren Teilnehmerzahl gelingen kann, die Einhaltung der Mindestabstände durchzusetzen“, schreibt das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Die Versammlung ist unter dem Motto „Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung“ von 15 bis 17 Uhr angemeldet.
Gegen die Entscheidug der Stadt hat der Veranstalter am Freitag einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht – ohne Erfolg. Die Bedenken der Stadt und der Polizei werden von der Justiz geteilt. Es sei nicht gewährleistet, dass der Veranstalter genügend Ordner einsetzen könne. Dies sei aber zur Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern erforderlich, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Stadt habe das Ordnerkonzept zu Recht beanstandet. Dem Veranstalter war vom KVR aufgetragen worden, 100 Ordner bereitzustellen. Diese seien am vergangenen Samstag nur mit Mühe erst unmittelbar vor Beginn der Versammlung gefunden worden. Es habe daher keine ausreichende Einweisung aller Ordner stattfinden können. Allerdings hatte es auf dem abgegrenzten Gelände keine Probleme beim Einhalten der Abstände gegeben. Dies wurde auch von der Polizei anerkannt. Die Veranstalter wollen nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einschalten und ein letztinstanzliches Urteil erzwingen. Dieses war bis Redaktionsschluss nicht ergangen.
Zum Thema Grundrechte sind am Samstag zwei weitere Demonstrationen geplant. An der Münchner Freiheit ist von 14 bis 16 Uhr eine Versammlung für 200 Teilnehmer angesetzt. Ebenfalls 200 Personen sind am Karl-Stützel-Platz im Alten Botanischen Garten (15 bis 17 Uhr) genehmigt. Diese Versammlung war allerdings für 1000 Teilnehmer angemeldet und sollte vor der Feldherrnhalle stattfinden. Beides lehnte das KVR ab. KLAUS VICK