Ungefilterte Nähe zum Wähler ist einer der großen Vorteile, wenn man Politik im Netz macht – aber auch ein großer Nachteil: Denn einige Nutzer verbreiten aus der Anonymität des Internets heraus Hass und Hetze. Das musste die bayerische Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze erst kürzlich wieder am eigenen Leib erfahren. Auf ihrem Instagram-Account wurde sie aufs Übelste beleidigt. Nicht immer bleiben solche Taten unbestraft: Die Polizei konnte nun einen Verdächtigen aus Leipzig ausfindig machen.
Es war Dienstagabend, der 26. Mai, als Schulze ihre Handykamera einschaltete und auf Instagram Fragen von Wählern und Neugierigen beantwortete. Es dauerte nur wenige Minuten, bis Zuschauer die Kommentarleiste des Programms nutzten, um gegen die 34-Jährige zu hetzen. „Im Sekundentakt posteten die Nutzer Beleidigungen wie Hure oder Schlampe und Bedrohungen“, berichtet Schulze.
Auch nach zehn Jahren in der Politik lassen derartige Anfeindungen die frühere Münchner Grünen-Chefin nicht kalt. Zumal die Beiträge selbst gemessen an den Maßstäben der mitunter rauhen politischen Debattenkultur alle Grenzen sprengten. Laut Polizei kommentierte ein Nutzer beispielsweise, die Politikerin solle sich „doch gleich aufhängen“.
„Als ich mit der Politik anfing, dachte ich, ich muss das aushalten und einfach weitermachen“, sagt Schulze. „Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Niemand muss Hass und Hetze aushalten.“ Die Politikerin speicherte die Beleidigungen und zeigte deren Urheber bei der Polizei an. Und sie hatte Erfolg: Die Beamten ermittelten einen 41-jährigen Tatverdächtigen aus Leipzig. „Es ist ein erster Erfolg. Ich danke der Polizei, dass sie den Täter so flott ausfindig gemacht hat. Damit setzt man ein Zeichen“, sagt Schulze.
Die 34-Jährige steht mit derartigen Erfahrungen nicht allein. Bei einer Befragung unter weiblichen Abgeordneten des Bundestags im vergangenen Jahr gaben 87 Prozent der Frauen an, bereits Opfer digitaler Attacken gewesen zu sein. Dabei sind solche Anwürfe alles andere als Kavaliersdelikte, wie auch der Gesetzgeber deutlich gemacht hat: Beleidigungen im Netz können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. S. MERCIER