Karikaturenstreit beim FC Bayern

von Redaktion

VON NINA GUT

Sikander Goldau (51) ist glühender Fan des FC Bayern München. Schon mit zwölf Jahren zeichnete der Münchner Künstler Daumenkinos mit Karl-Heinz Rummenigge. Als Franck Ribéry und Arjen Robben als Flügelzange bei den Roten brillierten, zeichnete er sie im Stil der Comicfiguren Batman und Robin. Das gefiel wohl auch den Bayern, denn das karikierte Duo gibt es im Bayern-Shop auf Tassen, T-Shirts und Socken zu kaufen. Das ärgert Goldau – der Fußballverein habe seine Idee geklaut, sagt er. Und hat den Club nun wegen Verletzung des Urheberrechts vor dem Landgericht München I verklagt.

Goldaus Karikatur namens „The Real Badman & Robben“ zeigt die beiden Fußballer als Comic-Duo. Ribéry mit einer schwarzen Batman-Maske und einem Cape, Robben mit grüner Maske und grünen Schuhen. Die Kicker als Helden wurden im Jahr 2015 auch überlebensgroß beim Halbfinale des DFB-Pokals zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund in der Bayern-Fankurve gezeigt. Den Kontakt zum Fanclub habe seinerzeit Mehmet Scholl hergestellt, erzählt Goldau. Die Bayern selbst hätten damals kein Interesse an den Zeichnungen gehabt.

Doch bald fanden sich ganz ähnliche Bilder mitsamt dem Slogan „The Real Badman & Robben“ auf Fan-Artikeln des FCB. Goldau, der als Regisseur, Drehbuchautor und Designer tätig ist, erkannte darin seine eigenen Zeichnungen. „Ich habe mich ungerecht behandelt gefühlt.“

Daraufhin habe er sich an den Club gewandt, um ins Geschäft zu kommen. Doch die Verhandlungen scheiterten. Es folgte die Klage. Es handle sich um widerrechtliche „Nachzeichnungen“, heißt es in der Klageschrift. Außerdem sei die Kombination der Zeichnung mit dem Spruch urheberrechtlich schutzfähig.

Genauso sah es auch das Landgericht. „Bild und Text sind als Gesamtwerk schutzfähig. Ein klares Ja“, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Pichlmaier. Es handle sich nicht nur um eine Idee, von der jeder Gebrauch machen könne. Es liege hier eine „konkrete zeichnerische Umsetzung“ vor.

Goldau habe zwei bekannte Fußballer und zwei Comicfiguren vereint. Hier liege eine schöpferische Leistung vor. „Auch eine unbekannte Kombination von Bekanntem ist schutzfähig.“ Der Verwendung auf T-Shirts, Tassen und Socken hätte Goldau somit zustimmen müssen.

Der Anwalt des FC Bayern München wollte das alles nicht gelten lassen. Die Bilder, die auf den Marketing-Artikeln zu sehen sind, wiesen „gravierende Unterschiede“ zu denen von Goldau auf. Es handle sich um eine „ganz andere Gestaltung“, nur Maske und Umhang seien gleich. Die Kleidung sehe anders aus. Und auf den Bayern-Bildern flögen die beiden Fußballer. Auf Goldaus Zeichnung dagegen gehe es langweilig zu, die zwei Sportler stünden nur „halbstark rum“. Wenn Goldau als Urheber gelte, „dann hätte er ja ein Monopol auf Karikaturen von Ribéry und Robben“.

„Nein“, antwortete der Vorsitzende, „es gibt hier eine konkrete Gestaltung.“ In anderen Fällen möge es wieder anders sein. Das Gericht versuchte noch, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. „Das ist alles nicht so glücklich gelaufen. Vielleicht sagt man, man nimmt Geld in die Hand und beendet das“, schlug Richter Pichlmaier vor. Doch Goldau und der FCB konnten sich nicht einigen. Die rund 68 000 Euro, auf die die Anwältinnen des Klägers den Vermarktungserlös beziffern, fand der Vereinsanwalt „völlig überhöht“. Die 5000 Euro, die der Fußball-Club angeboten hatte, waren dem Künstler zu wenig. Auch die Richter fanden diese Summe „zu billig“. Das Landgericht wird nun Mitte September ein Urteil sprechen.

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