Neubau ein Stockwerk höher?

von Redaktion

VON CARMEN ICK-DIETL

Obwohl die Verfahren rund um den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Uhrmacherhäusls in der Oberen Grasstraße 1 noch immer nicht abgeschlossen sind, schmiedet der Eigentümer offenbar Baupläne. Der Lokalbaukommission (LBK) liegt ein entsprechender Antrag auf Bauvorbescheid für das Grundstück vor. Die zentrale Frage: Ist ein Stockwerk mehr für den Neubau möglich?

„Das ist noch kein Bauantrag, es wird nur angefragt, ob eine zweigeschossige Bebauung möglich ist“, erklärt der Pressesprecher des Planungsreferats, Thorsten Vogel. Noch könne man gar nichts dazu sagen. Der Bezirksausschuss (BA) Obergiesing-Fasangarten beschäftigt sich gerade mit einer Stellungnahme. Für Volker Zimmer (CSU), den Sprecher des zuständigen Planungsausschusses, ist sie ziemlich eindeutig: „Es soll nicht mehr Baurecht geben als ursprünglich vorhanden war.“ Das sei von Beginn an die einhellige Meinung des BA gewesen.

Die Stadtteilpolitiker warten dabei auch auf eine Information der Lokalbaukommission zum neuesten Stand der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Stadt und dem Bauherrn, erklärt BA-Chefin Carmen Dullinger-Oswald (Grüne). Laut der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs liegt dort ein Antrag der Stadt auf Zulassung der Berufung. Bislang gebe es dazu aber noch keine Entscheidung. Die tatsächliche Berufungsverhandlung kann erst danach starten.

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht München hatte überraschend Eigentümer Andreas S. Recht gegeben, der gegen den Bescheid der Stadt zum Wiederaufbau des denkmalgeschützten Häuschens geklagt hatte. Laut Gericht hatte die LBK geschlampt, weil sie nur den Eigentümer zur Verantwortung ziehen wollte. Gegen den Bauunternehmer, der das Haus abgerissen hatte, wollte sie jedoch nicht vorgehen, weil er zu einem Wiederaufbau ohnehin nichts hätte beitragen können. Andererseits gibt es offenbar keine belastbaren Beweise dafür, dass der Eigentümer den Bauunternehmer wirklich mit dem Abriss beauftragt hat. Der Bauunternehmer hat seine Tat zwar zugegeben – aber behauptet, er habe das Haus verwechselt.

Laut Staatsanwaltschaft München I dauern die Ermittlungen zum Abriss des Uhrmacherhäusls weiterhin an. Es geht um gemeinschädliche Sachbeschädigung. Weil dazu auch im Ausland recherchiert werden muss, wo sich der Bauunternehmer aufhält, sei derzeit schwer abschätzbar, wann ein Abschluss erfolgen könnte. Die Staatsanwaltschaft rechnet aber sicher nicht mit einer Antwort vor Oktober 2020.

Eigentümer Andreas S. fragt nun bei der Stadt das an, was bereits die Verwaltungsrichterin als Kompromiss vorgeschlagen hat: ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen plus Dach, wie es sie in der Feldmüller-Siedlung bereits gibt. Die Stadt hat dies bislang abgelehnt. Man lege Wert auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Gebäudes. „Die Reste der Giebelwände unterliegen immer noch dem Denkmalschutz“, gibt Angelika Luible vom „Bündnis HeimatGiesing“, das regelmäßige Mahnwachen am Uhrmacherhäusl abhält, zu bedenken. Bei den Neubauplänen würde auch dieser letzte Rest des alten Handwerkerhauses verschwinden. Zudem sei nun ein Mehrfamilienhaus beantragt. „Das war es nie.“

Luible und die Nachbarn appellieren deshalb an Stadt und BA: „Keine Zugeständnisse, keine Vergrößerung der Kubatur, nicht umfallen!“ Andreas S. war gestern bis zur Drucklegung dieser Ausgabe für eine Auskunft nicht zu erreichen.

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