Das rät der Mieterverein

von Redaktion

„Wer eine Wohnungsanzeige mit Geschlecht, Alter und Foto aufgibt, läuft Gefahr, dubiose Angebote zu erhalten“, warnt der Mieterverein München. Vorsicht sei geboten, „wenn eine Wohnung auffallend günstig ist. Oftmals kommen wahre Absichten erst bei der Kontaktaufnahme ans Licht.“ Zwar sei ein Mietvertrag mit unseriösen Gegenleistungen sittenwidrig, jedoch sei dies im Einzelfall schwer zu beweisen. Betroffene sollten sich strafrechtlich beraten lassen.

Die meisten solcher Mietverträge würden nicht publik, sagt Strafrechtsexperte Dr. Alexander Stevens. Das Thema sei „für beide Seite gesellschaftlich problematisch. Bezahlter Sex ist krass stigmatisiert.“ Strafbar mache sich ein Vermieter, wenn er eine schutzlose Lage ausnutze und dem Opfer ein Nachteil entstünde, wenn es nicht auf das Angebot eingehe. „Dies kann man beim Münchner Wohnungsmarkt also durchaus annehmen“, so Steven. Eine Anklage wegen sexueller Nötigung könne bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Auch andere Gegenleistungen für eine verbilligte Miete können laut Mieterverein sittenwidrig sein, etwa Treppe putzen oder Rasen mähen. Hier komme es darauf an, ob der Aufwand für die Leistung in Relation zu der Vergünstigung bei der Miete steht. „Wenn nicht, kann der Mieter eine Anpassung des Mietvertrages oder der Aufwandsentschädigung verlangen.“  bog

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