Ein Mann liegt am Boden, das Gesicht auf dem Asphalt. Ordnungshüter des Kommunalen Außendienstes (KAD) fixieren ihn – danach rückt die Polizei an und nimmt den Mann fest. Es sind Bilder einer Eskalation, wie man sie am Gärtnerplatz bisher noch nicht gesehen hat. Täglich feiern dort hunderte Münchner bis tief in die Nacht hinein, hinterlassen Müll und entnervte Anwohner. Immer öfter kommt es mittlerweile aber auch zu drastischen Maßnahmen.
So wie in der Nacht zum Samstag: Anwohner fotografierten den Einsatz des Kommunalen Außendienstes (KAD), der nicht gerade glimpflich ablief. „Es war furchtbarer Lärm vor meinem Fenster“, erinnert sich eine Anwohnerin. Sirenen hätten aufgeheult, kurz darauf sei die Polizei und auch ein Krankenwagen am Platz angerückt.
Was war passiert? Die Ordnungshüter arbeiten für das Kreisverwaltungsreferat. Laut Johannes Mayer, dem Sprecher der Behörde, handelte es sich um einen sogenannten Unterstützungseinsatz. Der Kommunale Außendienst sei mit acht Streifenkräften am Gärtnerplatz präsent gewesen. Die Polizei habe die Ordnungshüter gegen 1 Uhr angewiesen, „nach einer Schlägerei flüchtige Personen zu stellen und festzuhalten“. Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt die Polizei die Maßnahme. Mayer weiter: „Bei der Verfolgung kam einer der Flüchtenden zu Fall und wurde daraufhin der Polizei übergeben, zur Eigensicherung erfolgte kurzfristig eine händische Fixierung.“
Bereits am 22. Juli hatte der Stadtrat in der Vollversammlung beschlossen, dass der Kommunale Außendienst der Landeshauptstadt auch am Gärtnerplatz eingesetzt wird. „Die erste Schicht war am 24. Juli“, sagt Mayer. „Die Streifen unterstützen die Polizei, sind Ansprechpartner und verfolgen Ordnungsstörungen.“ Dabei gehe es vor allem darum, Anwohner vor Beeinträchtigungen und Belästigungen zu schützen – neben den Mitarbeitern von von Akim, dem allparteilichen Konfliktmanagement der Stadt.
Als schwarzen Sheriffs wollen die Ordnungshüter des Kreisverwaltungsreferats nicht wahrgenommen werden. Doch der Einsatz vom Wochenende zeigt, dass sie auch in brenzligen Situationen durchgreifen müssen. Artikel 10 des Polizeiaufgabengesetzes macht das möglich.
Grundsätzlich sind die Außendienstler unbewaffnet, sollen Ordnungswidrigkeiten vorbeugen sowie „für Auskünfte zur Verfügung stehen“, informiert die Stadt auf ihrer Webseite. Aber: Sie dürfen bei Verstößen „einschreiten, Bußgelder verhängen und Platzverweise aussprechen“. Im Gegensatz etwa zu den städtischen Konfliktmanagern von Akim. Die arbeiten „dialogisch mit rein kommunikativen Mitteln auf Augenhöhe mit den Platznutzenden“ und haben „keinerlei ordnungsrechtliche Aufgaben“, sagt Frank Boos vom Sozialreferat auf Nachfrage. ANDREAS THIEME