Streit ums Alkoholverbot geht weiter

von Redaktion

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) könnte das vermutlich ganz recht gewesen sein. Denn das nächtliche Alkoholverbot, das er am Freitag eingeführt hatte, wurde noch am selben Tag vom Verwaltungsgericht gekippt (wir berichteten). Den Konsum in der ganzen Stadt zu verbieten, sei rechtswidrig und ein „nicht mehr angemessenes Mittel behördlicher Reaktion“, befand das Gericht.

Das nächtliche Verkaufsverbot hingegen bleibt noch bis Freitag, also insgesamt sieben Tage lang, bestehen. Danach muss die Stadt die Corona-Situation neu bewerten. Am Samstag gab es derweil 54 neue Infektionen, am Freitag waren es 67. Der kritische Schwellenwert von mehr als 35 Infektionen auf 100 000 Einwohner ist damit immer noch knapp überschritten.

Dass Dieter Reiter Beschwerde gegen den Eilbescheid des Verwaltungsgerichts wegen des gekippten Konsumverbotes einlegt, gilt als sehr wahrscheinlich. Frühestens am heutigen Montag wird der Verwaltungsgerichtshof – also die nächsthöhere Instanz – sich aber mit dem Fall beschäftigen, bestätigt eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Zeitung.

Bis dahin kündigte Dieter Reiter an, das Alkoholverbot trotz des Gerichtsentscheides durch die Polizei kontrollieren zu lassen. „Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch“, hatte Reiter noch am Freitagabend verkünden lassen. Nach Angaben der Polizei gab es am Wochenende nun aber keine einzige Anzeige wegen des Alkoholverbots, obwohl mehrere Streifen in der Stadt unterwegs waren, speziell auch am Gärtnerplatz, dem sommerlichen Treff der Partyszene.

Heute geht der Streit ums Alkoholverbot dann in die nächste Runde. Wie er ausgeht, wird mit Interesse auch der Münchner Rechtsanwalt verfolgen, der gegen das Alkoholverbot geklagt hatte. „Mir war vor allem der Lärm- und Anwohnerschutz wichtig“, sagt er. „Das Alkoholverbot mit Infektionsschutz zu begründen, war aus meiner Sicht nur vorgeschoben.“ Auch von einem isolierten Alkoholverbot, etwa am Gärtnerplatz, hält der Kläger nicht viel. „Dann füllen die Leute eben ihre Getränke um.“ ANDREAS THIEME

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