Der Streit um das Alkoholverbot geht in die nächste Runde. Wie der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, hat die Stadt gestern Beschwerde eingelegt. Frühestens heute, eventuell auch erst morgen, wird das Gericht nun abschließend entscheiden, ob der Alkoholkonsum in München spätabends verboten bleibt. Am Freitag hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter (62, SPD) das nächtliche Alkoholverbot eingeführt. Es sollte sowohl für den Konsum als auch für den Verkauf gelten. Ein Münchner Rechtsanwalt hatte dagegen geklagt und erhielt direkt Recht. Per Eilbescheid kippte das Verwaltungsgericht noch am selben Tag das Konsumverbot für Alkohol. Begründung: Es sei rechtswidrig und lasse sich nicht einfach so für die ganze Stadt festlegen. Das Verkaufsverbot dagegen hat Bestand. Eine klare Schlappe für die Stadt.
Dieter Reiter wollte das nicht auf sich sitzen lassen und sagte: „Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch.“ Die Polizei kontrollierte am Wochenende also wie geplant. Wegen des Dauerregens blieben die Feierwütigen aber lieber zu Hause. Es gab keine einzige Anzeige. Ab heute wird es nun spannend am Verwaltungsgerichtshofe. Dort entscheiden die Richter abschließend über die Rechtmäßigkeit des Alkoholverbotes. Zuvor hatte der Kläger gestern noch Zeit für eine Stellungnahme. „Um 8.45 Uhr habe ich das Fax erhalten“, sagt der Anwalt. „Auf die Beschwerde der Stadt habe ich unmittelbar erwidert. An mir soll es also nicht liegen, dass über das Alkoholverbot erst in einigen Tagen entschieden wird.“ Stand jetzt ist der klagende Anwalt der einzige Münchner, der nach 23 Uhr in der Öffentlichkeit Bier trinken darf. „Von meiner Freiheit habe ich am Wochenende auch Gebrauch gemacht“, sagt er. Zur Sicherheit hatte er den Eil-Bescheid des Verwaltungsgerichts im Handy abgespeichert und dabei. Einer Kontrolle der Polizei hätte er also standgehalten. Ob auch alle Münchner bald wieder zu später Stunde draußen trinken dürfen, könnte schon heute geklärt sein. „Ich habe dafür jedenfalls gute Gründe angeführt“, sagt der Anwalt. A. THIEME