Wenn die Wohnung die Miete zahlt

von Redaktion

VON CHRISTINA MEYER

Bei einer kleinen Rente nutzt Betongold wenig. Wer nicht früh in klassische Vorsorgemodelle wie private Rentenversicherung oder Fondssparpläne investiert hat, für den könnte die Immobilienverrentung Sinn machen. „Dabei verkaufen Eigentümer ihr Objekt mit einem kleinen Abschlag und erhalten im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht“, sagt Özgün Imren, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV.

Für eine bundesweite Untersuchung der DEGIV wurden 1067 Senioren im Alter von 65 bis 90 Jahren befragt. Demnach denkt jeder Zehnte seit der Corona-Krise verstärkt über eine Immobilienverrentung nach. „Die ist für jeden Eigentümer über 65 eine Möglichkeit, der eine Immobilie in einigermaßen guter Lage besitzt – München zählt da natürlich dazu“, sagt Mesut Yikilmaz, ebenfalls Geschäftsführer der DEGIV. Schließlich steigen die Immobilienpreise in der Landeshauptstadt trotz Corona an. Yikilmaz: „Der Zeitpunkt ist aktuell günstig. Senioren können mit sehr guten Verkaufserlösen rechnen.“

Auch wer Kinder hat, könne profitieren. Zwar falle mit der Verrentung die Immobilie als Erbe weg, trotzdem gebe es Vorteile: „In den Ballungsräumen übersteigen die Immobilienwerte die Freibeträge der Erbschaftssteuer deutlich, und der Zeitpunkt des Vererbens kommt dank der gestiegenen Lebenserwartung für viele Kinder sehr spät“, sagt Imren. Mit der Verrentung könne man den Nachwuchs schon früher finanziell versorgen. Zudem ließe sich bei Beachtung der Freibeträge zudem Erbschaftssteuer sparen.

Es gibt bei der Immobilienverrentung unterschiedliche Modelle: Etwa die Verrentung auf Nießbrauchsbasis, bei der der Rentner zusätzlich das Recht hat, die Immobilie zu vermieten. Oder die Leibrente, bei der der Senior neben mietfreiem Wohnrecht bis ans Lebensende eine monatliche Rente bekommt.

Beispiel: Ein Ehepaar (72 und 76) besitzt ein 120 Quadratmeter großes Haus in München. Den Verkehrswert hat ein Gutachter auf 850 000 Euro ermittelt, davon abgezogen wird ein Nießbrauchswert von in dem Fall 358 000 Euro. Das Paar erhält somit 492 000 Euro ausbezahlt. Über 246 000 Euro möchte das Paar frei verfügen, etwa verreisen und die Enkelkinder beschenken. Die übrigen 246 000 Euro zahlen sie bei einer Versicherung für eine Sofort-Rente ein und bekommen dadurch lebenslang jeden Monat 1140 Euro. Yikilmaz: „Häusliche Pflege, also nicht ins Altersheim zu müssen, und bisher mangels Geld nicht umsetzbare Wünsche, lassen sich so finanzieren.“

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