Keine Herberge für Münchner
Die genauen Reiseregelungen legt jedes Bundesland individuell fest. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 gelten in den meisten Ländern Beschränkungen – und damit auch für Bayerns Landeshauptstädter. Im Nachbarland Baden-Württemberg gilt beispielsweise: „Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gä