Keine Herberge für Münchner

Die genauen Reiseregelungen legt jedes Bundesland individuell fest. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 gelten in den meisten Ländern Beschränkungen – und damit auch für Bayerns Landeshauptstädter. Im Nachbarland Baden-Württemberg gilt beispielsweise: „Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gä

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Montag, 4. Mai 2026

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