Keine Herberge für Münchner

von Redaktion

Die genauen Reiseregelungen legt jedes Bundesland individuell fest. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 gelten in den meisten Ländern Beschränkungen – und damit auch für Bayerns Landeshauptstädter. Im Nachbarland Baden-Württemberg gilt beispielsweise: „Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten Sars-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100 000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen überschritten wurde“, zitiert die Homepage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga).

Ausnahmen sind möglich, wenn negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden können, die nicht älter als 48 Stunden sind. Ähnliches gilt auch in den Bundesländern Brandenburg, in Hamburg sowie im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Auch im Land Hessen dürfen Übernachtungsbetriebe keine Gäste aufnehmen, die aus einem Gebiet kommen, in dem in den letzten sieben Tagen vor Anreise die Zahl der Neuinfektionen höher als 50 je 100 000 Einwohner liegt.

Besonders streng sind die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist nicht nur die Übernachtung verboten – Münchner dürfen wegen der hohen Inzidenzrate nicht mal einreisen. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein droht eine 14-tägige Quarantäne. Für Bremen, Niedersachsen und Thüringen dagegen gibt es aktuell keine Beschränkungen.

Da kann man als Reisender leicht den Überblick verlieren. Und auch die Ausnahmeregelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland: So gilt etwa das Beherbergungsverbot für Münchner in Baden-Württemberg nicht, wenn die Gäste gegenüber dem Betrieb glaubhaft machen können, dass sie sich in den sieben Tagen vor der Reise nicht in München aufgehalten haben. In Brandenburg sind zum Beispiel Gäste vom Beherbergungsverbot ausgenommen, die unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. „Die Lage ist sehr kompliziert, auch für die Hoteliers“, sagt Stefanie Heckel, Pressesprecherin des Dehoga- Bundesverbands.

Immerhin: In Bayern selbst gibt es für die Münchner aktuell keine Reisebeschränkungen. „Hier könnte sich der Hotelier lediglich auf sein Hausrecht berufen und Münchnern den Zutritt verweigern“, sagt Frank-Ulrich John, Geschäftsführer der Dehoga Bayern. Und auch Reisen ins Ausland sind Münchnern derzeit erlaubt: „Bei Pauschalreisen ins Ausland mit Flug oder Auto wird Deutschland in der Regel als Ganzes betrachtet und daher sind dort zurzeit keine Einschränkungen gegeben – der bundesweite Wert liegt ja weit unter der 50er Marke“, sagt Aage Dünhaupt, Leiter Kommunikation von TUI Deutschland.

Die aktuellen Regelungen für jedes Bundesland sind auf www.dehoga-corona.de aufgelistet. Noch sind es ein paar Wochen bis zu den bayerischen Herbstferien – mal abwarten, wie sich die Lage bis dahin entwickelt. CHRISTINA MAYER

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