Professor beteuert Unschuld

von Redaktion

66-Jähriger glaubt, man wolle ihn „in die Pfanne hauen“

Mehrfach soll der frühere Musikprofessor Hans-Jürgen von B. die Schwester eines Studenten vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt in München bestreitet er die Anklage – und vermutet ein Komplott hinter den Vorwürfen.

Mehrfache Vergewaltigung wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, der früher an der Münchner Musikhochschule gelehrt hat. Doch Hans-Jürgen von B. sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Jedweder Geschlechtsverkehr zwischen ihm und dem mutmaßlichen Opfer sei einvernehmlich gewesen, ließ er am Freitag dem Landgericht München I über seinen Verteidiger mitteilen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass von B. die Schwester eines seiner Studenten an der Musikhochschule München, mit der er eine Beziehung führte, dreimal vergewaltigt zu haben.

Die mutmaßlichen Fälle gehen zurück in die Jahre 2006 und 2007. Der heute 66-jährige Komponist machte die rund 30 Jahre jüngere Frau laut Staatsanwaltschaft unter anderem mit der Drohung sexuell gefügig, er könne ihren Bruder beruflich ruinieren. Auch sei er gewalttätig geworden und habe sie unter Entzug von Essen und Trinken über Tage in seiner Wohnung eingesperrt. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in drei Fällen und Drogenbesitz.

Von B. bekräftigte über seine Anwälte die Aussagen, die er 2015 nach einer Durchsuchung seiner Wohnung gegenüber der Polizei gemacht hatte. Demnach habe er mit der Frau eine Liebesbeziehung geführt und sie sei nicht seine „Sklavin“ gewesen. Einige Zeit nach den ihm vorgeworfenen Übergriffen seien beide zusammen nach Berlin gezogen, sie habe sich auch ein Kind von ihm gewünscht.

Zudem hatte er angesichts der erst Jahre später angezeigten Fälle ausgesagt, man wolle ihn mit den Vorwürfen wohl „in die Pfanne hauen“. Das Verhältnis habe sich angespannt gestaltet, ergänzte er vor Gericht: „Wir hatten ständige Diskussionen um Wahrheit oder Lüge.“ Zum Konsum von Kokain und anderen Drogen sagte er, er habe zwar Rauschmittel genommen, doch nur, um damit diverse gesundheitliche Beschwerden zu behandeln.

Von B. ist nicht der erste hochrangige Professor der Hochschule, der wegen eines Sexualdeliktes angeklagt wird. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das den früheren Hochschulpräsidenten Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte.

Der heutige Hochschulpräsident Bernd Redmann hat vor Verfahrensauftakt gesagt, er sei „erleichtert, dass der Strafprozess gegen Hans-Jürgen von B. nun beginnt“. Die vor fünf Jahren begonnenen Ermittlungen seien „eine enorme Belastung für alle Beteiligten“. Von B.s Verteidiger Steffen Ufer nannte die Anklage „nicht nachvollziehbar“ und teilte mit, er erwarte einen Freispruch.

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