Hartz IV: Das sind die Regeln

von Redaktion

• Wie hoch ist die staatliche Hilfe bei Hartz IV? Der Regelsatz beträgt 432 monatlich für Alleinstehende (ab 2021: 446 Euro), für Hartz-IV-Paare jeweils 389 Euro (ab 2021: 401 Euro). Für Kinder, die bei ihnen leben, bekommen die Eltern gestaffelt nach Alter bis zu 345 Euro (ab 2021: 357 Euro). Kindergeld rechnen die Behörden an. Zudem wird die Miete bis zu einer Obergrenze erstattet – je nach Region zwischen vier und neun Euro pro Quadratmeter. Im teuren München gilt: Ein Hartz-IV-Bezieher darf in einer maximal 50 Quadratmeter großen Wohnung bis zu 670 Euro Kaltmiete geltend machen, zwei Personen für maximal 65 Quadratmeter 881 Euro. Heizkosten werden extra berechnet. Normalerweise prüft das Jobcenter, ob die Mietkosten angemessen sind. Doch diese Prüfung ist derzeit Corona-bedingt ausgesetzt. • Wer bekommt Hartz IV? Zumeist Menschen, die arbeitslos sind oder nicht genug verdienen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Der Anteil solcher Geringverdiener liegt laut VdK in Bayern bei 27 Prozent – und jeder fünfte Aufstocker arbeitet sogar in Vollzeit. Wie viel sie verdienen dürfen, um Hartz IV zu beziehen, ist nicht starr geregelt. Der Anspruch wird in jedem Einzelfall vom Jobcenter geprüft. Dabei spielen Faktoren wie die durchschnittliche Höhe der Mieten in der Region oder die zu betreuenden Kinder im Haushalt eine Rolle. Viele Hartz-IV-Empfänger waren zuvor ein Jahr lang arbeitslos und haben Arbeitslosengeld I bezogen. Hartz IV (offiziell Arbeitslosengeld II) ist die Fortführung der Sozialleistung. • Wie bekommt man Hartz IV? Dazu muss man einen Antrag beim Jobcenter stellen. Wegen Corona gilt noch bis mindestens 31. März „ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung“. Die Wohn- und Heizkosten werden vorerst voll übernommen. Die Vermögensprüfung ist für sechs Monate ab Bewilligung ausgesetzt, kann aber später noch erfolgen. Wer Geld auf der hohen Kante verschweigt, dem drohen Rückzahlungen. Normalerweise darf ein Hartz-IV-Bezieher ein Vermögen von 150 Euro pro Lebensjahr besitzen, ein 50-Jähriger also beispielsweise 7500 Euro. Derzeit wird aber nur ein Vermögen von über 60 000 Euro bei Alleinstehenden und 90 000 Euro bei Paaren berücksichtigt.

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