Die Lockdown-Liste: Wer öffnen darf, wer schließen muss

von Redaktion

• Lebensmittel: Der Lebensmittelhandel bleibt in ganz Bayern offen, ebenso der Verkauf von Tierbedarf und Futtermitteln. • Wochenmärkte: Lebensmittel-Standl bleiben offen, andere müssen schließen. Noch unklar: ob Standl, an denen man Tannenzweige und Adventskränze kaufen kann, offen bleiben.

• Wertstoffhöfe: Unklar. Bis gestern konnte das Kommunalreferat keine genaue Auskunft geben – man wartet auf Details des Freistaats.

• Körperpflege: Dienstleistungsbetriebe (etwa Friseure oder Kosmetikstudios) müssen schließen. Ausnahme: Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Podologie und Fußpflege. Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker bleiben auf.

• Werkstätten: Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten bleiben offen, der Handel muss aber schließen.

• Baumärkte: Im Lockdown schlägt die Stunde der Heimwerker – allerdings bleiben auch Baumärkte grundsätzlich zu. Das gilt auf alle Fälle für Endkunden. Ob es hier eine Ausnahme für Handwerker geben wird, war gestern noch nicht zu erfahren.

• Behörden: Die Stellen des städtischen Kreisverwaltungsreferats bleiben – Stand jetzt – offen.

• MVG: Nachttram und Nachbusse fahren ab Freitag in allen Nächten nach dem sonntags bis donnerstags gültigen Fahrplan.

• Bank und Post: Banken und Sparkassen bleiben offen. Filialen des Brief- und Versandhandels haben ebenfalls weiterhin geöffnet. Unklar: Läden mit integriertem Paketshop. • Sonstiges: Reinigungen, Waschsalons, Schlüsseldienste, Kiosks, Friedhöfe und Spielplätze bleiben – Stand jetzt – offen.  laf

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