Schanigärten müssen nicht geräumt werden

von Redaktion

Seit Anfang November ist die Gastronomie vor Ort geschlossen – Münchens Wirte dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen verkaufen. Die zahlreichen Schanigärten, also die erweiterten Freischankflächen auf Parkplätzen vor den Lokalen, sind deshalb im Moment verwaist. Um die Parkplätze wieder freizugeben, hatte die FDP beantragt, dass die Schanigärten abgebaut werden sollten, bis ein Gastronomiebetrieb wieder möglich ist. Die Stadt setzt allerdings auf eine freiwillige Lösung.

Denn der Aufwand für den Abbau der meist liebevoll gestalteten Freischankflächen sei einfach zu groß, wie Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle erklärt. Damit würde die ohnehin besonders von der Pandemie betroffene Gastronomie weiter belastet. Außerdem sei eine solche Anordnung in der Praxis kaum umsetzbar. Zunächst brauche es eine Frist von 14 Tagen zum Abbau. Weil nicht absehbar ist, wann die Wirte wieder aufsperren dürfen, wäre ein nahtloser Betrieb im Falle einer Wiedereröffnung nicht zu garantieren – zudem schätzt Böhle nachteilige Auswirkungen auf das Stadtbild, wenn die Holzkonstruktionen unter finanziellem Druck neu aufgebaut würden.

Gleichwohl könnten Wirte die Flächen freiwillig räumen: „Jeder Gastronomiebetrieb kann aber selbstverständlich – auch außerhalb eines Lockdowns und der damit verbundenen Betriebsschließungen – die Nutzung der Parkplätze als Freischankfläche freiwillig vorübergehend aufgeben und die Fläche freiräumen, ohne die entsprechende Genehmigung zu verlieren. Dieser freiwillige Verzicht kann den Parkdruck in einzelnen Straßenzügen verringern“, sagt Böhle. MARC KNIEPKAMP

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