Der Interims-Gasteig und der Interims-Konzertsaal in Sendling sollen einen Namen bekommen. Die Stadtratsfraktionen von Grünen und SPD fordern in einem Antrag, dass die Bevölkerung bei der Namenssuche beteiligt werden soll. „Mit dem Interims-Gasteig entsteht ein neues kulturelles Zentrum, das für Offenheit und Transparenz stehen und als pulsierendes Kulturherz Münchens Anerkennung finden soll“, heißt es in dem Antrag. Schon bei der Namensfindung müsse daher auf ein transparentes Verfahren gesetzt werden, das auch die Wünsche der umliegenden Nachbarn berücksichtigt. „Damit kann das Signal verstärkt werden, dass der Interims-Gasteig neue Nachbarn hat und ein Ort für alle ist“, hoffen die Antragsteller. mk
Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage wird der zentrale Gottesdienst zur Gebetswoche für die Einheit der Christen in München verschoben. Er soll nicht im Januar, sondern am Pfingstsamstag (22. Mai) gefeiert werden. Darauf haben sich die Verantwortlichen der beiden großen Kirchen verständigt. Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, Kardinal Reinhard Marx und der rumänisch-orthodoxe Bischof Sofian von Kronstadt wenden sich deshalb in einem gemeinsamen Video an die Gläubigen. Dieses ist ab 21. Januar um 19 Uhr unter www.erzbistum-muenchen.de/einheit-christen sowie www.bayern-evangelisch.de/gebetswoche-einheit-der-christen-gemeinsam-online-beten online abrufbar. Mit dem Termin zu Pfingsten nehmen die christlichen Kirchen in München eine weltweite ökumenische Tradition auf, wie es heißt. Im globalen Kontext werde die Gebetswoche neben der Woche vom 18. bis 25. Januar an vielen Orten auch in der Woche vor Pfingsten gefeiert. kna
Für sozialtherapeutische Träger wird es immer schwieriger, geeignete Wohnungen für ambulante Therapieangebote zu finden. Das wird aus einer Antwort des Gesundheitsreferats auf eine Anfrage der Stadtratsfraktion der Linken deutlich. Anlass für die Anfrage war das „Boardinghouse Arcisstraße“. Dort wurden seit 2008 insgesamt 37 Menschen mit psychischen Erkrankungen betreut. Die Miete für diese Form des „betreuten Einzelwohnens“ wird von den Bewohnern selbst bestritten, meist sind diese auf Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Das Haus wurde mehrfach verkauft und durch die damit einhergehenden Mieterhöhungen wurden die geltenden Mietobergrenzen für das Arbeitslosengeld II deutlich überschritten. Deshalb konnte der Standort nicht erhalten werden. Dabei handele es sich um ein strukturelles Problem. „Viele Einrichtungsträger finden mittlerweile keine bezahlbaren Objekte zur Umsetzung von betreuten Wohnangeboten mehr, sodass Planungen und Vereinbarungen über ambulante Angebote nicht umgesetzt werden können“, sagt Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek (SPD). mk