Angst vor dem Dauerstau

von Redaktion

VON ANDREAS DASCHNER

München – Ursprünglich sollte die Tunnelsanierung Ende 2021 starten. Ein wenig verzögert hat sich das Vorhaben nun, doch wenn keine Klagen eingehen, geht es 2022 los. Und hat dann Auswirkungen auf hunderttausende Autofahrer, denn den Abschnitt der A99 nutzen täglich im Schnitt 320 000 Fahrzeuge.

Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren, also das Genehmigungsverfahren für den Umbau der A99. Dort sollen die Seitenstreifen für eine temporäre Verkehrsfreigabe – wie auf der A8 nach Salzburg – umgebaut und Korrosionsschäden durch Tausalz im Allacher Tunnel saniert werden. Die Seitenstreifenfreigabe soll helfen, die Staus während der Bauzeit zu verringern.

Wie Michael Witt von der Autobahn GmbH des Bundes (Autobahndirektion Südbayern) im Bezirksausschuss (BA) Allach-Untermenzing erklärte, könne nicht gleichzeitig in einer Tunnelröhre gebaut und Verkehr abgewickelt werden. Das heißt, dass der komplette Verkehr auf zwei verengten Baustellenspuren für jede Richtung durch die zweite Röhre fließen muss. Lange Staus sind da abzusehen. Witte geht davon aus, dass neben der B471 sowie der A8 und dem Mittleren Ring auch die Eversbuschstraße als Ausweichroute genutzt wird. Mit rund 3000 zusätzlichen Fahrzeugen auf der ohnehin schon belasteten Straße wird dann gerechnet.

Lukas Hainer wohnt mit seiner Familie im nördlichen Allach. Er sieht täglich „jetzt schon untragbare Straßenverstopfungen in unserem Viertel“. Neben der massiven Nachverdichtung in Allach – quasi vor seiner Haustür entsteht demnächst zum Beispiel das neue Quartier „Hirmerei“ – besorgt ihn der Umbau der A99. Die Bürgerinitiative „GKAK“ (Gemeinsames Konzept für Allach und Karlsfeld), der Hainer angehört, fordert daher ein gemeinsames Konzept für Stadtbezirk und Nachbargemeinde, damit sie nicht am Verkehr ersticken.

Acht Jahre hat die Autobahn GmbH für die gesamte Baumaßnahme angesetzt. Bis zu fünf Jahre davon wird im Tunnel gearbeitet – mit den entsprechenden Sperrungen. „Diese lange Zeit treibt uns um“, sagt Stefanie Martin, CSU-Mitglied im BA. Ihr Wunsch, zumindest zeitweise in einer Röhre zu bauen und gleichzeitig eine Spur für den Verkehr freizugeben, muss aber aus Sicherheitsgründen unerfüllt bleiben.

Im Bezirksausschuss herrschen neben den Bedenken wegen des drohenden Verkehrskollapses auch Vorbehalte hinsichtlich des Naturschutzes. Um die Tunnelentwässerung bei einer Seitenstreifenfreigabe sicherzustellen, muss eine Kabeltrasse auf den Tunnel verlegt werden (siehe Kasten). Weil dazu Eingriffe in die Natur nötig sind, werden bereits Habitate der geschützten Zauneidechse verlegt. Falk Lamkewitz (Grüne) kritisierte zudem die Zerstörung von Biotopen. Michael Witt von der Autobahn GmbH des Bundes entgegnete: „Davon weiß ich nichts.“ Außerdem gefällt Lamkewitz nicht, dass ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen in der Gemeinde Krailling vorgenommen wird. „Wir brauchen den Ausgleich vor Ort.“ Die Grünen sprachen sich als Einzige offen gegen eine Freigabe des Projekts aus.

Die Bürgerinitiative „GKAK“ will nun selbst tätig werden. „Wir warten nicht länger auf den Stadtrat und seine Planer, sondern starten Arbeitsgruppen, um ein eigenes Konzept auszuarbeiten, wie wir aus dem Würgegriff des Verkehrs freikommen“, kündigt Anwohner Hainer an. Zeit genug zum Nachdenken habe man jetzt schon jeden Morgen zu den Stoßzeiten, wenn die Autos auf der Eversbuschstraße Stoßstange an Stoßstange stehen. „Dann müssen wir Anwohner schon jetzt 15 bis 20 Minuten in unseren Ausfahrten warten, ehe wir rausgelassen werden.“

Erfolgt der Planfeststellungsbeschluss, beginnen die Detailplanungen, die Ausschreibungen werden veröffentlicht und öffentliche Info-Veranstaltungen finden statt. Nicht nur für die Allacher, auch für tausende Pendler, die auf die A99 angewiesen sind, werden dann schwere Zeiten anbrechen.

EINWENDUNGEN

Die Planfeststellungsunterlagen für die Baumaßnahmen auf der A99 können noch bis Montag, 1. März, im Planungsreferat an der Blumenstraße 28b oder online unter www.tunnel-allach.de angesehen werden. Bis 15. März können die Bürger schriftlich ihre Einwendungen vorbringen.

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