Eigentlich verlieren Gaststättenerlaubnisse in München ihre Gültigkeit, wenn sie „über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht beansprucht werden“. So steht es im Gaststättengesetz. Wie die Stadt mitteilt, brauchen sich Münchner Wirte jedoch nicht zu sorgen. Mit einer Allgemeinverfügung des Kre
Dieser Artikel (ID: 1407714) ist am 17.03.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).