Stadt verlängert Gaststättenerlaubnis

von Redaktion

Eigentlich verlieren Gaststättenerlaubnisse in München ihre Gültigkeit, wenn sie „über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht beansprucht werden“. So steht es im Gaststättengesetz. Wie die Stadt mitteilt, brauchen sich Münchner Wirte jedoch nicht zu sorgen. Mit einer Allgemeinverfügung des Kreisverwaltungsreferats ist sichergestellt, dass die Corona-bedingte Ausnahmesituation einen wichtigen Grund für eine Verlängerung der Erlöschensfrist gemäß Gaststättengesetz darstellt und die Frist vorerst einheitlich bis 31. August 2022 verlängert wird. Vor allem Diskotheken und Bars, die seit einem Jahr aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht öffnen können, sind davon betroffen. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist online abrufbar: www.muenchen.de/corona.  lö

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