Vor dem Münchner Landgericht II haben sich drei Versicherungen gegen klagende Kunden aus der Gastronomie durchgesetzt, die Zahlungen für den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 forderten. Die 10. Zivilkammer hat in insgesamt vier Verfahren die Klagen abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Betroffen sind laut Information unserer Zeitung die Klosterschänke Dietramszell, die Betreiber der Ferienwohnungen „Alpen-Deluxe“ in Garmisch, das Gasthaus Georg Ludwig in Pöcking sowie die Pizzeria Grissini in Murnau. Die Wirte hatten sich jeweils bei der Allianz, der Helvetia und der Haftpflichtkasse gegen Betriebsschließungen versichert, insgesamt ging es in den Verfahren um 460 000 Euro.
Grund für die Abweisung der Klagen ist, dass die drei Unternehmen in ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten und Erregern aufgenommen haben, für die die jeweiligen Policen gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet, bestehe auch kein Versicherungsschutz.
Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und Rechtsklarheit bedeuten sie auch nicht. Deutschlandweit sind hunderte ähnlicher Klagen anhängig, und unterschiedliche Kammern sind zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen – zum Teil wie in München sogar in derselben Stadt.
So hatte das Landgericht München I in vorangegangenen Fällen die Versicherungsbedingungen der Allianz als „intransparent“ kritisiert, weil Covid-19 in den Verträgen zwar nicht genannt, aber auch nicht ausgeschlossen war. Die Allianz hatte allerdings anschließend drohende Niederlagen abgebogen, indem sie vor der Urteilsverkündung mit klagenden Wirten einen Vergleich schloss. Soweit bekannt, haben in der Mehrheit der bislang entschiedenen Fälle jedoch die Versicherer gewonnen. dpa, ng