Die Anzeigen der Betroffenen sind der Start: Danach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Hetzer. „Außerdem kriegen wir die Prüfbitten der Medienhäuser, mit denen wir kooperieren“, sagt Klaus-Dieter Hartleb. „Und es gibt den Bereich der Kommunalpolitiker, die über die Cloud anzeigen können.“ Doch er weiß: Wenn Täter nicht mit Klarnamen posten, sind sie schwer zu kriegen. „Wir sind in 90 Prozent der Fälle angewiesen auf die Auskünfte der sozialen Netzwerke.“ Facebook und Co. kooperieren aber nur in rund jedem 20. Fall. Falls nicht, versuche man die IP-Adressen nachzuverfolgen, die Täter bei den Postings hinterlassen. Ein Problem sei, dass es keine gesetzliche Speicherverpflichtung gibt. In der Regel sind IP-Adressen daher nur eine Woche lang nachweisbar. „Oft erleben wird es dann, dass wir zu spät kommen.“ Auch über sogenannte OSINT-Verfahren finden die Ermittler viel heraus: Hier werden alle Spuren ausgewertet, die ein Täter im Internet hinterlässt. Etwa beim Online-Einkauf oder Pizza bestellen. thi