Ein Schnell- oder Selbsttest pro Woche: Dieses Angebot müssen Arbeitgeber per Bundesverordnung nun unterbreiten. Den Angestellten steht frei, ob sie dieses auch annehmen. Außerdem gilt das verpflichtende Angebot nicht für diejenigen, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Für die Testkosten muss
Dieser Artikel (ID: 1424242) ist am 19.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).