Auf dem Weg aus der Corona-Pandemie setzt die Bundesregierung auf eine neue Teststrategie. Dazu hat sie die Arbeitsschutzverordnung um folgenden Punkt geändert: Ab dieser Woche sind Betriebe dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Testangebot anzubieten. Was einfach klingt, ste
Dieser Artikel (ID: 1424243) ist am 19.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).