Geimpfte können künftig ihre Corona-Schutzimpfung auch digital nachweisen. Apotheken, Arztpraxen und Impfzentren erstellen nach Eingabe oder Übernahme der Impfdaten einen QR-Barcode, den die Geimpften abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später bei Bedarf einlesen können. E
Dieser Artikel (ID: 1452779) ist am 15.06.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).