Die Szenen sind beklemmend: Ein Mann liegt am Boden. Über ihm ein Polizist, der mit seinem Knie auf den Kopf des Mannes drückt. Das Video sorgte im Juli für Schlagzeilen – weil die Szenen an den Tod des schwarzen Amerikaners George Floyd erinnern, der bei einem Polizeieinsatz gestorben ist. Der Vorfall aus der Münchner S-Bahn wird seit Freitag vor dem Amtsgericht verhandelt. Angeklagt ist der Mann auf dem Boden. Der 54-Jährige muss sich wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Er bestreitet Vorwürfe.
In der Anklage heißt es, dass der Mann im Februar 2020 einen Fahrscheinkontrolleur in einer S-Bahn als „Nazi und Rassist“ beleidigt haben soll. Nachdem die Kontrolleure mit ihm am Isartor ausgestiegen waren, sei der Mann gewalttätig geworden. Als die Bundespolizisten eintrafen, soll es zu einer Rangelei gekommen sein – inklusive Tritten und einem Biss durch den Angeklagten.
Vor Gericht klang die Geschichte des 54-Jährigen ganz anders: Er ließ über seinen Verteidiger mitteilen, dass ihn die zwei Fahrscheinprüfer nach der Kontrolle grundlos angegriffen hätten. Einer von ihnen soll ihn gegen eine Wand gedrückt und in den Bauch geschlagen haben. Die Polizisten hätten ihn dann ohne Anlass zu Boden gebracht und ihm so auf Brustkorb und Hals gedrückt, „dass ich fast erstickt bin“. Wegen des Vorfalls sei er psychisch geschädigt und könne nicht mehr arbeiten. Der beschuldigte Polizist sagte als Zeuge aus. Er erklärte, sich nicht mehr erinnern zu können, ob er das Knie auf die Halsregion gesetzt habe. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Vorgehen der Polizisten zu überprüfen.
In der Verhandlung bestätigte einer der Kontrolleure zunächst, dass der Angeklagte zuerst aggressiv geworden sei. Kurz darauf verstrickte er sich jedoch immer weiter in Widersprüche. Schließlich gab er an, dass sein Kollege den Mann tatsächlich gegen einen Pfeiler gedrückt und in Richtung seines Bauchs geschlagen habe. In einem Protokoll hätten sie den Angriff absichtlich verschwiegen. Der Prozess dauert an. nah