Gerichtssprecher Jörg Singer (43) steht an der fast vier Meter hohen Holztür, die ins Innere führt. Die Räume dahinter: modernste Verhandlungssäle mit viel Holz. Hier entstehen die Urteile, die in der Pandemie über die gesellschaftlichen Maßnahmen bestimmen. Aber: „Wir machen die Regeln nicht, sondern überprüfen nur deren Rechtmäßigkeit“, sagt Jörg Singer. Teilweise bis spät in die Nacht müssen die 71 Richterinnen und Richter über Eilanträge beraten – insgesamt 750 gab es seit März 2020. Sie machen rund zwei Drittel der 1250 Verfahren mit Corona-Bezug aus, die der Verwaltungsgerichtshof (VGH) seit Beginn der Pandemie bearbeitet hat. Die Themen: vom Alkoholverbot in München über die Maskenpflicht in Schulen bis hin zum Verbot von Demonstrationen oder zuletzt die Öffnung von Schankwirtschaften (siehe unten).
„Die Verfahrenszahl hat uns stark belastet, aber zu keinem Zeitpunkt überfordert“, sagt Singer. „Rund 200 Verfahren sind noch anhängig. Den Rest, praktisch alle Eilverfahren, haben wir abgearbeitet.“ Ein Mammut-Programm! Denn die Corona-Verfahren kamen zum Alltagsgeschäft noch dazu. „Vor anderthalb Jahren mussten wir uns in ein erst entstehendes Rechtsgebiet komplett neu einarbeiten“, sagt Singer. Denn für den Umgang mit Corona wurden Bundesgesetze erlassen, im Freistaat gab es eigene Verordnungen. Etwa die Ausgangsbeschränkungen im März 2020 – oder die Schließung des Einzelhandels. Zuletzt unter anderem die stufenweise Öffnung der Gastronomie.
71 Richterinnen und Richter sind am Verwaltungsgerichtshof für die Urteile zuständig – allein zwölf von ihnen verteilen sich auf drei Senate, die schwerpunktmäßig mit den Corona-Fällen zu tun haben. Sie sind Fachexperten für das Infektionsschutzgesetz oder das Versammlungsrecht. „Auch vor der Pandemie war es Kernaufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Rechtmäßigkeit des Handelns des Staates zu kontrollieren. Seit Corona sind Regelungen in Kraft getreten, die alle Lebensbereiche umfassen“, erklärt Singer. Verwaltungsgerichte haben seither eine immense gesellschaftliche Verantwortung: Ihre Entscheidungen prägen unseren Alltag wie nie zuvor.
Ging es früher am VGH etwa um die Zulassung von Medikamenten, wurde im Herbst über den Lockdown entschieden. Viel Arbeit hatten die Richter auch mit Demonstrationen. Denn ob diese stattfinden dürfen, muss nach einem Eilantrag oft zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen entschieden werden. „Die Bürger haben eine zügige Entscheidung verdient, wenn es darum geht, ob ihre Rechte zulässigerweise eingeschränkt werden oder nicht“, sagt Singer. „Teilweise bleiben nur wenige Tage oder Stunden, bis die Veranstaltung losgeht. Die längste Nachtschicht hatten wir vor einer Querdenker-Demo.“ Da saßen die Richter bis 1.30 Uhr nachts.
Hitzig wird dabei nicht diskutiert. „Engagiert, aber sachlich“, sagt Singer. „Wir beziehen uns nur auf den jeweiligen Fall.“ Etwa, ob ein Laden wieder öffnen darf. Über die Fälle haben die Richter oft in Videokonferenzen beraten – teilweise tagelang. Denn für viele Fälle gab es anfangs noch gar keine rechtlichen Maßstäbe, zudem haben sich die Verordnungen zu Anfang der Pandemie alle paar Wochen wieder geändert. Impfungen, Masken, Tests: „Nachdem man gesehen hat, welche Konzepte funktionieren, hat sich das beruhigt. Es gibt mittlerweile nur noch kleine Nachjustierungen.“ Etwa, welche Bereiche noch geöffnet werden.
Bei ihren Urteilen müssten die Richter sogar gegen ihre private Lage entscheiden – zum Wohle der Gesellschaft. „Bei den Beratungen darf die persönliche Betroffenheit keine Rolle spielen“, sagt Singer. Denn die zahlreichen Corona-Beschlüsse betreffen in aller Regel alle Bürger in Bayern. „Das hat es in dieser Häufung und Dichte bisher noch nie gegeben.“ Klar ist auch: Nicht jeder Bürger ist einverstanden mit den Entscheidungen. „Wir kriegen Lob, aber auch unschöne Briefe und Mails“, sagt Singer. Aber: „Wir gehen damit professionell um und lassen uns nicht beeinflussen.“