Von den 1250 Verfahren mit Corona-Bezug am Verwaltungsgerichtshof drehten sich zuletzt viele rund um das Thema Schule – insbesondere um Maskenpflicht und Testpflicht. Auch mit Eltern, die ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien wollen, mussten sich die Richterinnen und Richter befassen. „Vor Monaten war es andersrum“, sagt Sprecher Jörg Singer. „Da wollten Eltern in Zeiten von Homeschooling den Präsenzunterricht für ihre Kinder durchsetzen.“
Ansonsten haben oft die Menschen geklagt, die durch Verordnungen des Freistaats am Geldverdienen gehindert wurden. Etwa Gastronomen, Hoteliers oder Einzelhändler. „Geklagt hat jeweils die betroffene Branche“, sagt Singer. Der Einzelhandel klagte relativ früh, „die Betreiber von Bars und Diskotheken waren hingegen bis zuletzt bei uns vorstellig“. Ein Großteil der Verfahren betraf auch allgemeine Schutzmaßnahmen: also die Maskenpflicht oder Corona-Testpflicht, jüngst auch die Maskenpflicht für Geimpfte. „Man kann davon ausgehen, dass über alle Corona-Maßnahmen, die öffentlich diskutiert wurden oder werden, von uns entschieden wurde oder noch entschieden werden wird“, sagt Singer.
Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten landen dagegen vor dem Amtsgericht. Lag die Zahl 2020 bei insgesamt 97, gab es heuer allein zwischen Januar und Juli schon 445 Prozesse. „Meist wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht“, sagt Amtsgerichts-Sprecher Klaus-Peter Jüngst – oder gegen Ladeninhaber, deren Einlass-Konzepte gegen die Infektionsschutzverordnung verstoßen. Letzteren drohen hohe Bußgelder.
Zum Prozess kommt es immer dann, wenn die Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid, der ihnen mit der Post zugeht, Einspruch einlegen. Und das tun laut Jüngst die allermeisten.
Mehrere hundert Corona–Verfahren laufen zudem am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das bereits 2020 mit 271 Eilanträgen einen Rekord verzeichnet hatte. thi