Viele Bürger in Bayern erben, aber nur wenige erben viel. Im Jahr 2019 gab es im Freistaat insgesamt 25 083 „Erwerbe von Todes wegen“, für die wegen Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer fällig wurde, wie das Statistische Landesamt in Fürth mitteilt. Versteuern mussten die Erben demnach 6,64 Milliarden Euro.
Insgesamt starben in Bayern 2019 jedoch 134 000 Menschen. Die Mehrzahl der Erbschaften und Schenkungen liegt aber unterhalb der Freibetragsgrenzen und wird nicht erfasst, wie die Statistiker in ihrer Mitteilung schreiben. Für Eheleute liegt der Freibetrag derzeit bei einer halben Million, für Kinder bei 400 000 Euro.
Doch auch unter den Empfängern der größeren steuerpflichtigen Vermögen sind die Summen ungleich verteilt. Die ganz großen Erbschaften und Schenkungen sind sehr selten. Laut Landesamt erhielten lediglich 0,7 Prozent der Erben und Beschenkten – das sind gut 230 Menschen – mehr als 5 Millionen Euro. Diese kleine Schar der Reichen und Superreichen zahlte aber fast ein Drittel der insgesamt 1,8 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungssteuer, die der Freistaat 2019 einnahm. dpa