Der Freistaat lässt sich weiterhin Zeit damit, eine neue Verordnung zu erlassen und es mit dieser der Stadt München zu ermöglichen, die Gebühren für das Anwohnerparken in den Parklizenzgebieten selbst festzulegen. „Derzeit arbeiten wir an dem Entwurf dieser Verordnung“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. Minister Joachim Herrmann (CSU) hatte im Sommer vorigen Jahres einen neuen Gebührenrahmen für Herbst avisiert.
Die Parkgebühren in München sind Kern einer laufenden Debatte. Der Stadtrat hatte unlängst entschieden, unter anderem die Gebühren für Parklizenzen von Handwerkern und Gewerbetreibenden massiv zu erhöhen (wir berichteten). Bei den Gebühren für die Anwohnerlizenzen sind den Kommunalpolitikern die Hände gebunden. Für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen gibt es eine bundesrechtliche Gebührenordnung. Ein neuer Passus im Straßenverkehrsgesetz ermächtigt aber die Länder, diesen Gebührenrahmen entweder selbst festzulegen oder es den Kommunen zu überlassen.
In München zahlen Anwohner 30 Euro pro Jahr, um ihr Auto in einem der 62 Parklizenzgebiete abstellen zu können. Diese Gebühr wird vielfach als zu gering angesehen, nicht nur, weil in München der öffentliche Raum knapp ist. Auch sind Tiefgaragenstellplätze häufig wesentlich teurer, und so besteht oft nur wenig Motivation, sich um einen Parkplatz in einer Tiefgarage zu bemühen. Der Städtetag hatte vor einer Weile eine Erhöhung der Parkgebühren auf 200 bis 300 Euro vorgeschlagen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine Studie im Auftrag der Verkehrsbetriebe und der Stadt.
Klar scheint, dass die Staatsregierung an dem Vorhaben festhält, den Kommunen künftig die Möglichkeit einzuräumen, „den wirtschaftlichen Wert des Parkraums angemessen bei der Gebührenhöhe zu berücksichtigen“, sagt der Ministeriumssprecher weiter. „Derzeit befinden wir uns noch in internen Abstimmungen. Wie bei Verordnungen üblich, sind im weiteren Verfahren dann auch betroffene Verbände anzuhören.“