Kündigung via WhatsApp ist ungültig
Wird eine Kündigung vom Arbeitgeber in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt, ist sie nicht gültig. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az. 3 Sa 362/21), auf das der Bund-Verlag verweist. In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber einem Angestellten fristlos gekündigt, we