München – Hass und Hetze grassieren in München! 2317 Ermittlungsverfahren gab es allein im vergangenen Jahr bayernweit, 1152 waren es in der Landeshauptstadt. Eine Steigerung um insgesamt mehr als 40 Prozent, wie Justizminister Georg Eisenreich am Freitag erklärte. Er warnt: Hasskriminalität habe sich „zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickelt.“ Der Kampf gegen die sogenannte Hatespeech müsse „entschlossen geführt werden.“ In 2096 Fällen dauern die Ermittlungen an.
Vor allem Politiker werden immer mehr zur Zielscheibe. So wie Oberbürgermeister Dieter Reiter (63, SPD): Per E-Mail erhielt er Ende Juni 2021 Nachrichten von einem Bürger, der Reiter übel beleidigte. „Mit den E-Mails wollte der Täter seine Missachtung gegenüber dem Geschädigten Dieter Reiter kundtun“, sagt Bayerns Hatespeech-Beauftragter Klaus-Dieter Hartleb. „Insbesondere mit den Ausdrücken ‚Vollpfosten‘ oder ‚erbärmliche Politiker‘ wollte er den Geschädigten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.“ Die Folge: Gegen den Absender hatte Hartleb einen Dursuchungsbeschluss erwirkt. Anfang Dezember rückte der Oberstaatsanwalt mit der Polizei an. „Der Beschuldigte, welcher nicht vorbestraft war, zeigte sich einsichtig und geständig.“ Der Laptop des Hetzers wurde beschlagnahmt. Anfang Januar folgte dann ein Strafbefehl über insgesamt 3600 Euro. Der Fall ist inzwischen rechtskräftig abgeschlossen.
„Hass und Hetze im Netz haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen“, sagt Eisenreich. Die Corona-Pandemie habe die Entwicklung noch verstärkt: Insgesamt 3965 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet haben seine Ermittler seit Anfang 2020 geführt.
Die Täter sind meistens identifizierbar – 1881 waren es im vergangenen Jahr. Sie posten teilweise sogar unter Klarnamen – Und müssen mit Strafen bis zu vier Netto-Monatsgehältern rechnen.
Kommunalpolitiker können unlängst ein Online-Meldeverfahren nutzen und Anzeigen oder Prüfbitten direkt an die Staatsanwaltschaften richten – 438 waren es bis Anfang Februar bereits. „Wir dulden solche Angriffe nicht“, stellt Eisenreich klar. Er belegt das mit Fakten: 64 Urteile gab es bislang in Fällen krimineller Hetze gegen Politiker – „mit Geldstrafen bis zu 145 Tagessätzen und bis zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung.“ Wiederholungstätern droht sogar Haft. ANDREAS THIEME