München – Im voll besetzten Saal 25 des Palazzo di Giustizia in Brescia wird es plötzlich still. Das Gericht fällt am Montag seine Entscheidung im Verfahren gegen zwei Männer aus München im Fall eines tödlichen Bootsunglücks auf dem Gardasee. Das italienische Paar Greta Nedrotti und Umberto Garzarella kam bei dem Crash am 19. Juni 2021 kurz vor Mitternacht ums Leben. Richter Mauroernesto Macca entscheidet: Vier Jahre und sechs Monate Haft für den 52 Jahre alten Bootslenker, zwei Jahre und elf Monate für den gleichaltrigen Bootsbesitzer.
Es war eine Sommernacht, die romantisch begann und zum Albtraum wurde. Umberto schipperte mit seiner Freundin Greta auf seinem Holzboot über den See, als die beiden Deutschen mit ihrem Luxusboot Riva Aquarama angerast kamen. Der Aufprall war heftig, das war auf Überwachungskameras am Westufer zu sehen. Nach Untersuchungen der Gerichtsmedizin starb der 37-jährige Umberto sofort, Greta (25) ertrank und wurde später in knapp hundert Metern Tiefe von Tauchern entdeckt. Die Familien trauern bis heute.
Schockierend war auch, wie sich die Täter zunächst verhielten. Sie fuhren nach dem Aufprall einfach weiter. Nach einer Vernehmung am nächsten Tag reisten sie nach München zurück und schrieben später einen Brief, der den Zorn der Angehörigen nur noch verstärkte.
Der 52-jährige Bootslenker steht bereits seit Juli, als er sich in Folge eines internationalen Haftbefehls in einer Nacht- und Nebelaktion am Brenner stellte, im italienischen Modena unter Hausarrest. Er war an allen Prozesstagen im Gerichtssaal anwesend. In Abwesenheit verurteilt wurde der Eigentümer des Motorbootes, der in der Unglücksnacht an Bord gedöst haben will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wird erwartet, dass die Verteidiger in Berufung gehen.
Der Hergang war bald nach dem Unglück geklärt. Offenbar sturzbetrunken bestiegen die beiden Geschäftsmänner aus Deutschland das Motorboot und fuhren kurz vor Mitternacht vom Abendessen in San Felice del Benaco zurück nach Salò. Und das mit knapp 20 Knoten (40 km/h), erlaubt sind nachts fünf Knoten. Die beiden übersahen das beleuchtete Holzboot mit dem italienischen Liebespärchen und sagten bei der Vernehmung, sie dachten, sie hätten vielleicht ein Stück Treibholz gerammt. Ihr Motorboot wies erhebliche Beschädigungen auf. „Es bedarf schon sehr viel Uneinsichtigkeit und intellektueller Unaufrichtigkeit, um zu behaupten, dass man nicht bemerkt habe, dass man ein anderes Boot gerammt hat“, sagte Staatsanwältin Maria Cristina Bonomo. Was die Angehörigen aufwühlte, war das zunächst oberflächliche Verhalten der beiden Deutschen. Auch in einem Brief vergangenen Sommer rechtfertigten sie sich weiter.
Eine Wende kam dann zu Prozessbeginn. Der Bootslenker ging nach der Sitzung auf die Angehörigen mit den Worten zu, es tue ihm „von Herzen leid“. Auch er könne seit dem Unfall nicht mehr schlafen. Am 19. Dezember, Umbertos Geburtstag, nahm der Bootseigentümer dann die Einladung von Umbertos Vater Enzo an und besuchte mit dem Vater das Grab des Sohnes auf dem Friedhof in Salò. „Es war korrekt, dass er kam“, sagt Anwalt Raimondo Dal Dosso. Eine Stunde lang habe man gemeinsam getrauert. „Aber es gab keine Entschuldigung und keine Vergebung, man kann so etwas nicht in einem einstündigen Gespräch beilegen.“
Über das Urteil sagte Dal Dosso, man sei zufrieden, dass die Verantwortung der beiden Deutschen für den Tod von Greta und Umberto heute anerkannt worden sei. „Wir akzeptieren das Urteil“, sagte Raffaele Nedrotti, der Vater von Greta. „Aber unsere Bestrafung hat am 19. Juni begonnen.“ VON JULIUS MÜLLER-MEININGEN UND JOHANNES NEUDECKER