Urteil aufgehoben

von Redaktion

Streit um Hetzplakate wird neu verhandelt

Das Landgericht München I muss neu über Wahlplakate und Flugblätter eines Vertreters der Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) entscheiden. Das Gericht habe nicht geprüft, ob sie die Menschenwürde der darauf Abgebildeten antasteten und ob eine Formalbeleidigung begangen werde, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch in München.

Die Plakate zeigten verschiedene Kommunalpolitiker, die vom Münchner Kindl mit einem Besen aus dem Rathaus gefegt werden sollten. Auf dem Flugblatt wurde die Bezeichnung „Volksverräter“ benutzt. Der Angeklagte warb so im Frühling 2020 für seine Wiederwahl in den Münchner Stadtrat.

Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Das Landgericht hob dieses Urteil auf und sprach ihn frei – eine Entscheidung, die nun wiederum aufgehoben wurde. Das Oberste Landesgericht betonte, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht schrankenlos gelte.  AFP

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