Tatort-Star verklagt die Stadt

von Redaktion

Udo Wachtveitl (63) will Anbau in der Au verhindern

Millionen Fans lieben Schauspieler Udo Wachtveitl (63) als Kommissar Leitmayr im Münchner Tatort. Dort ermittelt er akribisch und zeigt sich bisweilen eigenwillig. Genau das kriegt jetzt auch die Stadt München zu spüren: Denn Wachtveitl klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Bescheid aus dem Rathaus.

Konkret geht es um eine Baugenehmigung in der Entenbachstraße 37. In der Au hat das Kolping-Bildungswerk München und Oberbayern seinen Sitz. Nach Informationen unserer Zeitung soll ein Lagerraum für Bühnenteile angebaut werden. Doch das passt Wachtveitl offenbar nicht. Er wohnt in der Nachbarschaft und will das Gebäude mit juristischen Mitteln verhindern.

„Es geht um ein genehmigungsfreies Nebengebäude, das errichtet werden soll“, bestätigt Kathrin Raps vom Vorstand des Kolping-Bildungswerks. Demnach hätte der eingetragene Verein gar keine Baugenehmigung für den geplanten Lagerraum beantragen müssen – tat das aber, um sich rechtlich abzusichern. Denn auch in der Vergangenheit gab es schon einen Rechtsstreit zwischen Wachtveitl und dem Kolpingwerk. Nach Ansicht des Tatort-Kommissars war das Kolpingwerk ihm nämlich zu nah auf die Pelle gerückt. Der Errichtung eines Wintergartens hatte Wachtveitl Anfang des Jahrtausends noch zugestimmt. So, wie der Bau dann am Ende aussah, wollte ihn der Schauspieler dann aber doch nicht akzeptieren – und klagte.

Damals wie heute richtet sich der juristische Protest gegen die Lokalbaukommission der Stadt, gegen die Wachtveitl am Verwaltungsgericht nun erneut klagt. Denn sie hatte die Baugenehmigung offiziell erlassen, was der Tatort-Kommissar nicht akzeptieren will. Für 19. September hatte das Gericht zunächst einen aufwendigen Termin bekannt gegeben: Für 11 Uhr war ein Augenscheintermin vor Ort geplant, um 13.45 Uhr dann die Verhandlung. Auf Nachfrage sagt Wachtveitl jetzt: „Die Sache ist bereits erledigt.“ Wie das Gericht bestätigt, hat er beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen. Die Stadt muss zwar noch zustimmen, doch der Termin wurde bereits abgesetzt. Endgültig entschieden muss die Sache damit aber nicht sein. Denn Wachtveitl könnte das Verfahren auch wieder fortsetzen, wenn ihm der Anbau nicht passt. Hätte er seine Klage zurückgezogen, wäre es rechtlich nicht möglich gewesen, wegen derselben Sache erneut zu klagen. ANDREAS THIEME

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