Die Bannmeile gilt fast überall
Die Münchner Sperrbezirksverordnung listet alle Straßen und Plätze im Stadtgebiet auf, an denen das Anbahnen und Ausüben von „entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen“ verboten ist. Das Verbot gilt überall im Sperrbezirk – das heißt, es betrifft nicht nur öffentliche Orte, sondern beispielsweise auc